Anfang Dezember hat das Oberlandesgericht Düsseldorf eine neue Unterhaltstabelle veröffentlicht. Sie gilt ab dem 1.1.2021 und enthält höhere Sätze beim Mindestunterhalt für Minderjährige und auch für volljährige Trennungskinder. Grund für die jüngste Anpassung sind die Erhöhungen beim Kindergeld und beim Mindestunterhalt.

Die Düsseldorfer Tabelle ist Richtlinie und Hilfsmittel für die Bemessung des angemessenen Unterhalts i.S.d. § 1610 BGB und wird von allen Oberlandesgerichten zur Bestimmung des Kindesunterhalts verwandt. Das Oberlandesgericht Düsseldorf gibt sie seit dem 1.1.1979 heraus.

Die neue Tabelle nebst Anmerkungen beruht auf Koordinierungsgesprächen, die unter Beteiligung aller Oberlandesgerichte und der Unterhaltskommission des Familiengerichtstages e.V. stattgefunden haben. In dem Pandemiejahr 2020 konnten keine persönlichen Koordinierungstreffen stattfinden; die Beteiligten haben sich ausschließlich digital abgestimmt.

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