Der Geschädigte kann sich jedoch gegen die Gefahren des Verlustes, der Beschädigung etc. selbst versichert haben, d.h. er hat selbst oder über den Spediteur eine Transportversicherung abgeschlossen. Das äußere Bild entspricht also dem Bild einer Kfz-Kaskoversicherung. In diesem Fall ist zu überprüfen, ob gemäß Versicherungsvertrag der Schaden gedeckt ist, also die versicherungsrechtlichen Bedingungen in dem zwischen dem Versicherer und Versicherungsnehmer geschlossenen Versicherungsvertrag erfüllt sind. Sollte der Geschädigte eine Transportversicherung abgeschlossen haben, ist die Police zu prüfen.

 

Praxishinweis:

Sollte der Mandant nicht wissen, ob der Spediteur für ihn eine Transportversicherung abgeschlossen hat, ist nach der Frachtrechnung des Spediteurs zu fragen. In dieser findet sich bei Eindeckung einer Transportversicherung ein bestimmter Hinweis und eine in Rechnung gestellte Gebührenposition für deren Eindeckung.

Im Gegensatz zum Schaden im rechtlichen Sinne setzt der Schaden im Rahmen der Transportversicherung voraus, dass durch den Eintritt des Versicherungsfalls ein Schaden verursacht wurde.

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