Mitte April hat die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) bekannt gegeben, dass das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) ab dem 29. September dieses Jahres für alle Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte bereit stehen wird. Alle Kolleginnen und Kollegen sollen dann auf ihr elektronisches Postfach zugreifen können. Die BRAK hatte den ursprünglich zum 1. Januar geplanten Starttermin aus technischen Gründen verschieben müssen (vgl. ZAP Anwaltsmagazin 24/2015, S. 1276).

Der Präsident der BRAK, Rechtsanwalt Ekkehart Schäfer erklärte hierzu: "Damit werden ab dem 29. September 165.000 Berufsträgerinnen und Berufsträger und ihre ca. 300.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Möglichkeit haben, über ein höchsten Sicherheitsanforderungen genügendes System am elektronischen Rechtsverkehr teilzunehmen und ihn langfristig gemeinsam mit Bund und Ländern fortzuentwickeln." Schäfer betonte die Vorreiterrolle der deutschen Anwaltschaft bei der Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs in der Justiz. "Schriftsätze auf Papier werden bald der Vergangenheit angehören", so der BRAK-Präsident.

Denjenigen Kollegen, die bislang noch nicht die für die Nutzung des Postfachs erforderliche spezielle Sicherheitskarte – die sog. beA-Karte Basis – bestellt haben, empfiehlt die Kammer, dies jetzt zu tun. Alle bis drei Monate vor dem beA-Start bestellten beA-Karten sollen spätestens bis zum 29. September ausgeliefert werden. Auch danach blieben, so die BRAK, Bestellungen aber dauerhaft möglich. Die Zertifizierungsstelle der Bundesnotarkammer sei bestrebt, spätere Bestellungen so schnell wie möglich zu bearbeiten.

[Quelle: BRAK]

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