• EU-Energielabel auch beim Online-Kauf Pflicht

Ab Januar gelten für den Online-Handel mit Elektrogeräten strengere Regeln. Online-Shops müssen dann auch das EU-Energielabel mit Etikett und Datenblatt in die Produktinformation aufnehmen. Das gilt zunächst für Kühlgeräte, Geschirrspüler, Waschmaschinen, Wäschetrockner, Raumklimageräte, Fernseher, Staubsauger, elektrische Lampen und Leuchten. Die Pflicht wird schrittweise auf andere Gerätegruppen ausgedehnt.

  • Austauschpflicht für alte Heizgeräte

Ab dem 1. Januar dürfen Heizgeräte, die vor dem 1.1.1985 eingebaut oder aufgestellt worden sind, nicht mehr betrieben werden. Das gilt für Heizkessel, die Erdgas, Heizöl oder Strom nutzen, um Wärme zu erzeugen. Von dieser Regelung nicht betroffen sind Brennwertkessel und Niedertemperaturheizkessel. Eine weitere Ausnahme gilt für Heizkessel in Häusern, in denen der Eigentümer bereits vor Februar 2002 gewohnt hat.

  • EEG-Umlage sinkt 2015

Der Beitrag für Ökostrom, die sog. EEG-Umlage (Erneuerbare-Energien-Umlage), sinkt 2015 auf 6,17 Cent pro Kilowattstunde. 2014 betrug sie 6,24 Cent. Die Umlage ist Teil des Strompreises und fördert Anlagen, die aus Wind, Wasser und Sonne Strom produzieren. Die entstehenden Kosten werden über die EEG-Umlage auf die Stromkunden verteilt.

  • Stromverbrauch von Kaffeemaschinen

Ab Jahresbeginn müssen Haushalts-Kaffeemaschinen, die neu in den Handel kommen, weniger Energie verbrauchen. Sie müssen sich automatisch – je nach Gerätetyp – nach fünf bis 40 Minuten aussschalten.

  • Stromverbrauch von Backöfen und Dunstabzugshauben

Auch neue Haushaltsbacköfen und Dunstabzugshauben dürfen ab dem 1. Januar nur noch mit dem EU-Energielabel in den Handel. Dabei gilt: Haushaltsbacköfen müssen ab 20.2.2015 mindestens die Energieeffizienzklasse C aufweisen, ab 2016 mindestens B und ab 2019 mindestens A.

Für Dunstabzugshauben gilt: Sie müssen ab 2015 mindestens die Energieeffizienzklasse F, ab 2017 mindestens E und ab 2019 mindestens D erreichen.

  • Förderprogramm "Energieberatung im Mittelstand"

Ab dem 1. Januar steigt der Höchstbetrag für den Zuschuss zur Energieberatung auf 8.000 EUR. Kleine Unternehmen mit weniger als 10.000 EUR Energiekosten erhalten ein gefördertes Beratungsangebot mit einem Höchstbetrag von 800 EUR. Ansprechpartner für das Förderprogramm ist nicht mehr die KfW, sondern das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

  • Mehr Fördergeld für die kleine Kraft-Wärme-Kopplung

Die Novelle der Richtlinie von "Mini-KWK-Anlagen" sieht eine Anhebung der Fördersätze für kleinere Anlagen vor. Zudem gibt es künftig einen Bonus "Wärmeeffizienz" (plus 25 %).

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