Der Vermieter kann auch dann wegen Eigenbedarfs kündigen, wenn er künftig weniger Wohnraum benötigt. Ob seine bisherige Wohnsituation auf persönlicher oder wirtschaftlicher Fehlplanung beruht, ist unerheblich. Der Vermieter kann insbesondere dann wegen Eigenbedarfs kündigen, wenn

  • er infolge hohen Lebensalters und ggf. Pflegebedürftigkeit in eine kleinere Wohnung ziehen will;
  • er sich infolge von Arbeitslosigkeit die bisherige Wohnung nicht mehr leisten kann;
  • ihm seine eigene Wohnung zu teuer ist;
  • er mit seiner Gattin bei kinderloser Ehe in eine kleinere Wohnung ziehen möchte;
  • sein mittelloser Angehöriger, den er unterstützen muss, in einer weit überdimensionierten Wohnung lebt.

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