Nach § 573 Abs. 3 BGB muss der Vermieter die Kündigung begründen. Hierdurch soll der Mieter vor einer willkürlichen Kündigung des Vermieters geschützt werden. Die Eigenbedarfskündigung soll dem Mieter ermöglichen, den Kündigungsgrund zu überprüfen. Insoweit reicht es aus, dass der Mieter das Interesse des Vermieters an der Kündigung erschließt und er prüfen kann, ob die Kündigung nachvollziehbar und vernünftig ist.[1]

Der Vermieter hat in dem Kündigungsschreiben den Kündigungsgrund so zu bezeichnen, dass dieser identifiziert und von anderen Gründen unterschieden werden kann. Das Kündigungsschreiben muss daher grundsätzlich

  • die Angabe der Person, für die die Wohnung benötigt wird und
  • die Darlegung des Interesses, das diese Person an der Erlangung der Wohnung hat,

enthalten.[2]

 

Bezeichnete Person kann nicht ausgetauscht werden

Wird die Kündigung damit begründet, es bestehe Eigenbedarf für den Lebensgefährten und zieht dann der Vermieter selbst oder eines seiner Kinder ein, ist die Kündigung unwirksam.[3]

 

Textbaustein: Begründung einer Kündigung wegen Eigenbedarfs des Vermieters

Herrn/Frau/Firma

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Kündigung des Mietverhältnisses ___________ wegen Eigenbedarfs

Sehr geehrte(r) Frau/Herr _________,

leider muss ich unser Mietverhältnis fristgemäß zum ________ kündigen.

(...)

Muster-Textbaustein für die Begründung:

Nach der Bestimmung des § 573 Abs. 1 BGB kann der Vermieter das Mietverhältnis ordentlich kündigen, wenn er ein berechtigtes Interesse an seiner Beendigung hat. Nach § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB ist ein berechtigtes Interesse an einer Kündigung dann gegeben, wenn der Vermieter den Wohnraum für sich, seine Familienangehörigen oder Haushaltsangehörigen benötigt. Vor diesem Hintergrund lege ich Ihnen die Gründe für meine Kündigung wie folgt dar:

Meine derzeitige 3-Zimmer-Wohnung, die ich zusammen mit meiner Ehefrau bewohne, hat eine Wohnfläche von 80 m². Wir nutzen ein Zimmer als Wohnzimmer, ein Zimmer als Schlafzimmer und ein weiteres Zimmer kombiniert als Arbeits- und Gästezimmer.

Die Mutter meiner Gattin kann und will in der von ihr innegehaltenen Wohnung infolge fortschreitender Alzheimererkrankung nicht mehr alleine leben. Sie hat insoweit den Wunsch geäußert, zu uns zu ziehen. Selbstverständlich werden wir die Mutter meiner Gattin auch bei uns aufnehmen, sodass ihr die erforderliche Pflege und Betreuung zukommen kann. Dies ist allerdings in unserer jetzigen Wohnsituation aufgrund der Größe unserer bisherigen Wohnung nicht möglich.

Hinzu kommt der weitere Aspekt, dass ich selbst aufgrund geänderter Organisationsstrukturen meines Arbeitgebers ab nächsten Monat regelmäßig verstärkt im Home-Office arbeiten werde und das bislang kombiniert genutzte Gäste-/Arbeitszimmer hierfür aufgrund seiner geringen Größe von lediglich 10 m² nicht mehr ausreicht. Ich benötige nun einen ausreichend dimensionierten Raum, den ich allein als Arbeitszimmer nutzen kann und die erforderlichen Ausstattungsgegenstände, wie Schreibtisch, Aktenschrank, Hängeregistratur, Computer nebst Drucker und Faxgerät unterbringen kann.

Wir benötigen daher die an Sie vermietete Wohnung. Sie besteht aus 5 Zimmern und ist hinsichtlich der Wohnfläche von 120 m² ausreichend dimensioniert. Wir können in dem einen zusätzlichen Zimmer die Mutter meiner Gattin unterbringen, das andere zusätzliche Zimmer kann ich als Arbeitszimmer nutzen.

Ich bitte Sie jedenfalls um Verständnis für meine Entscheidung, das Mietverhältnis zu beenden. Gerne biete ich Ihnen die derzeit von mir und meiner Gattin innegehaltene Wohnung als Alternativwohnung an. Wie bereits erwähnt, besteht Sie aus 3 Zimmern, Küche, Bad, WC und einem Balkon. Zugehörig zur Wohnung ist ein Kellerraum. Ich würde Ihnen bei Interesse diese Wohnung gerne einmal zeigen. Die monatliche Miete würde 900 EUR zzgl. einer Betriebskostenvorauszahlung von 250 EUR betragen.

Die Wohnung der Mutter meiner Gattin dürfte wohl unzweifelhaft nicht für Sie infrage kommen, da sie mehr als 250 Kilometer entfernt liegt und mit ca. 50 m² wohl auch Ihrem Wohnbedarf nicht entsprechen dürfte.

(...)

 

Textbaustein: Begründung einer Kündigung wegen Eigenbedarfs für Angehörige

Herrn/Frau/Firma

__________________

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Kündigung des Mietverhältnisses ___________ wegen Eigenbedarfs

Sehr geehrte(r) Frau/Herr _________,

leider muss ich unser Mietverhältnis fristgemäß zum ________ kündigen.

(...)

Muster-Textbaustein für die Begründung:

Nach der Bestimmung des § 573 Abs. 1 BGB kann der Vermieter das Mietverhältnis ordentlich kündigen, wenn er ein berechtigtes Interesse an seiner Beendigung hat. Nach § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB ist ein berechtigtes Interesse an einer Kündigung dann gegeben, wenn der Vermieter den Wohnraum für sich, seine Familienangehörigen oder Haushaltsangehörigen benötigt. Vor diesem Hintergrund lege ich Ihnen die Gründe für meine Kündigung wie folgt dar:

Mein Sohn hat zwischenzeitlich sein Studium beendet. Er hat zum 1. Oktober 2023 ein Anstellungsverhältnis mit der Fir...

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