Bevor ein Wohnungseigentümer eine Beschlussersetzungsklage erheben kann, muss er die übrigen Wohnungseigentümer mit seinem Begehren konfrontieren und eine entsprechende Beschlussfassung initiieren, ansonsten fehlt seiner Klage das Rechtsschutzbedürfnis. § 44 Abs. 2 WEG n. F. Beschlussersetzungsklage

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge