Oberirdische Tankanlagen

Oberirdische Heizöltankanlagen von mehr als 10.000 Litern Volumen müssen außerhalb von Schutzgebieten vor ihrer Inbetriebnahme, nach einer wesentlichen Änderung (etwa nachträglicher Innenbeschichtung), vor der Wiederinbetriebnahme einer länger als ein Jahr stillgelegten Anlage und wenn sie stillgelegt werden, durch TÜV-Sachverständige auf ihren ordnungsgemäßen Zustand hin überprüft werden. Oberirdische Heizöltankanlagen in Schutzgebieten benötigen diesen Abnahme-TÜV bereits ab einem Volumen von 1.000 Litern.

Unterirdische Tankanlagen

Bei unterirdischen Heizöltankanlagen ist der Abnahme-TÜV unabhängig von ihrem Volumen immer zu veranlassen.

 
Wichtig

Darauf müssen Sie achten

Denken Sie daran, dass Sie den Abnahme-TÜV wie bei Ihrem Kraftfahrzeug selbst veranlassen müssen.

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