2021! Das Juristische für die Neuauflage ist schnell gesagt: die Anwaltsgebühren erhöhten sich zum 1.1.2021 um 10 %. Rechtstechnisch erfolgt dies durch eine Änderung der Anlage 2 zum RVG. Die Neuauflage dieses Buches haben wir aber nicht nur genutzt, um diese Änderungen einzupflegen, sondern um die rechtliche und tatsächliche Entwicklung der Vertretung von Arbeitnehmern und Arbeitgebern zur gesetzlichen Vergütung im Arbeitsrecht zu vertiefen und zu aktualisieren.

Schon Epiktet lehrte im ersten Jahrhundert, dass man unglücklich wird, wenn man versucht, Krankheit, Tod oder Armut zu entgehen. Gerade das Thema der Armut erscheint uns als individuelles Problem und nicht als unvermeidliches Schicksal. In diesem Buch werden wir individuell für den Leser im bestehenden gesellschaftlichen Umfeld Wege aufzeigen, wie Anwälte (m/w/d) für ihre Tätigkeit die vom Gesetzgeber für angemessen gehaltene Vergütung ermitteln und durchsetzen können. Wir halten die Entscheidung des Gesetzgebers, die anwaltliche Vergütung so zu regeln, für gelungen. Nach knapp 7 Jahren hat der Gesetzgeber die Gebühren für Rechtsanwälte angehoben und damit die wirtschaftliche Entwicklung der letzten Jahre auch bei den Rechtsanwälten ankommen lassen.

In den Vorauflagen haben wir im Vorwort auch die Wichtigkeit der wirtschaftlichen Grundlage für die anwaltliche Unabhängigkeit betont. Diese wirtschaftliche Unabhängigkeit ergibt sich zum ganz wesentlichen Teil aus den Gebühren des RVG. Während die Anwälte mittelbar an der allgemeinen Preisentwicklung über die Veränderung der Streitwerte teilnehmen, ist diese Entwicklung keinesfalls ausreichend, damit die wirtschaftliche Grundlage der Rechtsanwälte erhalten bleibt. Es ist insofern zu begrüßen, dass der Gesetzgeber nach dieser Zeit auch die Rechtsanwaltsgebühren erhöht hat. Problematisch ist dabei jedoch, dass er mit dieser Erhöhung auch gleichzeitig die Gerichtskosten erhöht hat. Dieses kann gerade für wirtschaftliche schwache Menschen ein echtes Hindernis sein, gerichtlichen Rechtsschutz in Anspruch zu nehmen. Der Gesetzgeber hat zukünftig darauf zu achten, dass nicht durch zu hohe Gerichtsgebühren der Zugang zum Recht und damit ein Grundpfeiler des Grundgesetzes ausgehöhlt wird.

Bedauerlich ist, dass der Gesetzgeber die Möglichkeit der RVG-Reform nicht genutzt hat, eine Regelung zu dem in der Arbeitsgerichtsbarkeit immer weiter verbreiteten Streitwertkatalog zu schaffen. Auch wenn die Vereinheitlichung der Streitwerte für den Rechtssuchenden eine Planbarkeit schafft, ist die Gewaltenteilung zu beachten. Der Gesetzgeber hat grundsätzlich die Rahmenbedingungen der juristischen Tätigkeit zu setzen. Dabei sollte bei der Festsetzung der Streitwerte für die Rechtsanwaltsvergütung immer der Arbeitsaufwand der Rechtsanwälte im Mittelpunkt stehen, auch wenn die Regelungssystematik eine andere ist. Hierbei ist insbesondere auf die Berücksichtigung von Hilfsanträgen bei der Streitwertfestsetzung hinzuweisen. Der Anwalt soll rechtlich verpflichtet sein, Hilfsanträge zu stellen, für die er aber keine Vergütung erhalten soll. Wir hoffen, dass wir darauf in der nächsten Auflage nicht mehr eingehen müssen und der Gesetzgeber handelt.

Sie können dieses Buch nutzen, um gezielt einzelne Probleme im jeweiligen Abschnitt (Angelegenheit, Gegenstandswert, Gebühren, Rechtsschutzversicherung) nachzulesen. Da steht für uns der praktische Nutzen an erster Stelle. Sie können dieses Buch aber auch vom Anfang bis zum Ende durchlesen, was für den Berufseinsteiger empfehlenswert seien könnte, und den erfahrenen Praktiker erfreuen könnte, wenn er hier und da Anregungen erhält, wie man mit Problemen auch anders umgehen kann.

Das Autorenteam hat sich mit Frau Heike Simon verstärkt, die sich als Kanzleimanagerin in einer arbeitsrechtlichen Kanzlei mit den (digitalen) Abläufen der anwaltlichen Vergütungsberechnung bis zu den Zahlungseingängen beschäftigt. Dabei ist ein Schwerpunkt die Korrespondenz mit Rechtsschutzversicherern.

Und weiterhin gilt: über Erfahrungen mit und Anregungen zu diesem Buch freuen wir uns.

 
Hannover, im September 2021

Rolf Schaefer

Malte Schaefer

Heike Simon

PS: Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird in diesem Buch auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet.

Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter. Bitte fühlen Sie sich immer angesprochen.

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