Die nunmehr vorliegende 8. Auflage bringt das Werk auf den Stand April 2020. Dementsprechend ist die seit der vorangegangenen Auflage veröffentlichte Rechtsprechung und Literatur eingearbeitet. Erneut hat sich die Rechtsprechung vor allem im Bereich des Sachschadens fortentwickelt, z.B. hinsichtlich der Details bei der Verweisung des Geschädigten auf eine nicht markengebundene Fachwerkstatt und der zutreffenden Ermittlung des Restwerts bei der Abrechnung auf Wiederbeschaffungsbasis. Hinzu kommt eine Vielzahl wichtiger höchstrichterlicher Entscheidungen, wie z.B. zu der Zulässigkeit der Verwertung von Dashcam-Aufzeichnungen, den Grenzen der zulässigen Vermischung fiktiver und konkreter Abrechnung mit den Folgen bei der Mehrwertsteuererstattung, den Voraussetzungen der Erstattung von Sachverständigenkosten, UPE-Aufschlägen, Verbringungskosten und Beilackierungskosten, der Relevanz eines Vermittlungsangebotes des Haftpflichtversicherers hinsichtlich eines Mietwagens, den Voraussetzungen einer Nutzungsausfallentschädigung, Voraussetzungen und Bemessung der bei einer Unfallregulierung zu erstattenden Rechtsanwaltskosten, den (verbleibenden) Schadensersatzansprüchen nach Inanspruchnahme der Vollkaskoversicherung sowie zur Wirksamkeit der Abtretung von Schadensersatzansprüchen an Sachverständige. Hinsichtlich der neuen Themen ist allem voran das gesetzlich neu eingeführte Hinterbliebenengeld zu nennen, darüber hinaus die jüngst kurz aufflammende Diskussion über die grundsätzliche Zulässigkeit der fiktiven Abrechnung. Neu aufgenommen wurde auch ein kurzer Überblick über die in der Praxis zunehmend relevante Fahrerschutzversicherung. Ferner berücksichtigt ist bei den Tabellen selbstverständlich auch die aktuelle Sterbetafel 2016/2018.

Wir hoffen, auch mit dieser Neuauflage erneut ein Buch erstellt zu haben, das den Kollegen hilft, mit den immer schwieriger werdenden schadensrechtlichen Auseinandersetzungen in der Praxis fertig zu werden, und denjenigen Kollegen Mut macht, welche die erforderliche Kraft für diese Auseinandersetzungen verlieren könnten.

Wir sind auch weiterhin jedem Leser dankbar, der uns auf Fehler oder Informationslücken aufmerksam macht oder sogar neue Gesichtspunkte oder Themen aufgreift.

 
Langenhagen, April 2020 Dr. Klaus Schneider

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