Die Verwaltungskostenpauschale und die Instandhaltungskostenpauschale sind indexiert und werden alle 3 Jahre anhand der Entwicklung des Verbraucherpreisindex angepasst. Zum 1.1.2020 war es wieder so weit. Maßgeblich ist die Erhöhung des Verbraucherpreisindex, die im Oktober 2019 gegenüber dem Oktober 2016 eingetreten ist. Hieraus ergibt sich dieses Mal eine Erhöhung der Pauschalen um 4,84 %.

Nachfolgend ein Überblick über die Verwaltungskostenpauschalen und Instandhaltungskostenpauschalen von 2017 – 2019 und gegenübergestellt die neuen Pauschalen, die ab 1.1.2020 gelten.

Verwaltungskostenpauschale gemäß § 26 II. BV (pro Jahr)

 
  2017 – 2019 Ab 1.1.2020
Je Wohnung 284,62 EUR 298,41 EUR
Je Garagen- oder Einstellplatz 37,12 EUR 38,92 EUR
Je Eigentumswohnung 340,31 EUR 356,79 EUR

Instandhaltungskosten gemäß § 28 II. BV (pro Quadratmeter Wohnfläche und Jahr)

 
  2017 – 2019 Ab 1.1.2020
In Wohnungen, deren Bezugsfertigkeit am Ende des Kalenderjahres …    
… weniger als 22 Jahre zurückliegt 8,78 EUR 9,21 EUR
… mindestens 22 Jahre zurückliegt 11,14 EUR 11,68 EUR
… mindestens 32 Jahre zurückliegt 14,23 EUR 14,92 EUR
Abschlag bei eigenständiger gewerblicher Lieferung von Wärme 0,24 EUR 0,25 EUR
Abschlag, wenn Mieter Kosten kleinerer Instandhaltungen trägt 1,30 EUR 1,36 EUR
Zuschlag für Aufzug 1,24 EUR 1,30 EUR
Zuschlag für Schönheitsreparaturen, sofern der Vermieter sie trägt 10,50 EUR 11,02 EUR
Pro Garagen- oder Einstellplatz 84,16 EUR 88,23 EUR

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