Praxis-Beispiel

Instandhaltungspauschalen Zeitraum 1.1.2017 bis 31.12.2019

Für die Zeit vom 1.1.2017 bis 31.12.2019 beträgt die Instandhaltungskostenpauschale

  • für Wohnungen, deren Bezugsfertigkeit am Ende des Kalenderjahres weniger als 22 Jahre zurückliegt, höchstens 8,78 EUR;
  • für Wohnungen, deren Bezugsfertigkeit am Ende des Kalenderjahres mindestens 22 Jahre zurückliegt, höchstens 11,14 EUR;
  • für Wohnungen, deren Bezugsfertigkeit am Ende des Kalenderjahres mindestens 32 Jahre zurückliegt, höchstens 14,23 EUR.

Diese Sätze verringern sich bei eigenständig gewerblicher Leistung von Wärme i. S. d. § 1 Abs. 2 Nr. 2 HeizkostenV um 0,24 EUR.

Diese Sätze erhöhen sich für Wohnungen, für die ein maschinell betriebener Aufzug vorhanden ist, um 1,24 EUR.

Trägt der Mieter die Kosten für kleine Instandhaltungen in der Wohnung, so verringern sich die Sätze nach Absatz 2 um 1,30 EUR.

Trägt der Vermieter die Kosten der Schönheitsreparaturen, so dürfen sie höchstens mit 10,51 EUR je Quadratmeter Wohnfläche im Jahr angesetzt werden.

Für Garagen oder ähnliche Einstellplätze dürfen als Instandhaltungskosten einschließlich Kosten für Schönheitsreparaturen höchstens 84,16 EUR jährlich je Garagen- oder Einstellplatz angesetzt werden.

 
Praxis-Beispiel

Instandhaltungspauschalen Zeitraum 1.1.2020 bis 31.12.2022

Für die Zeit vom 1.1.2014 bis 31.12.2016 dürfen folgende Pauschalen angesetzt werden:

  • für Wohnungen, deren Bezugsfertigkeit am Ende des Kalenderjahrs weniger als 22 Jahre zurückliegt, höchstens 9,21 EUR;
  • für Wohnungen, deren Bezugsfertigkeit am Ende des Kalenderjahrs mindestens 22 Jahre zurückliegt, höchstens 11,68 EUR;
  • für Wohnungen, deren Bezugsfertigkeit am Ende des Kalenderjahrs mindestens 32 Jahre zurückliegt, höchstens 14,92 EUR.

Diese Sätze verringern sich bei eigenständig gewerblicher Leistung von Wärme i. S. d. § 1 Abs. 2 Nr. 2 HeizkostenV um 0,25 EUR.

Diese Sätze erhöhen sich für Wohnungen, für die ein maschinell betriebener Aufzug vorhanden ist, um 1,30 EUR.

Trägt der Mieter die Kosten für kleine Instandhaltungen in der Wohnung, so verringern sich die Sätze nach Absatz 2 um 1,36 EUR.

Trägt der Vermieter die Kosten der Schönheitsreparaturen, so dürfen sie höchstens mit 11,02 EUR je Quadratmeter Wohnfläche im Jahr angesetzt werden.

Für Garagen oder ähnliche Einstellplätze dürfen als Instandhaltungskosten einschließlich Kosten für Schönheitsreparaturen höchstens 88,23 EUR jährlich je Garagen- oder Einstellplatz angesetzt werden.

 
Wichtig

Was kleine Instandhaltungen und Schönheitsreparaturen sind

Für alle Instandhaltungspauschalen gilt:

Die kleinen Instandhaltungen umfassen nur das Beheben kleiner Schäden an den Installationsgegenständen für Elektrizität, Wasser und Gas, den Heiz- und Kocheinrichtungen, den Fenster- und Türverschlüssen sowie den Verschlussvorrichtungen von Fensterläden.

Schönheitsreparaturen umfassen nur das Tapezieren, Anstreichen oder Kalken der Wände und Decken, das Streichen der Fußböden, Heizkörper einschließlich Heizrohre, der Innentüren sowie der Fenster und Außentüren von innen.

Für Kosten der Unterhaltung von Privatstraßen und Privatwegen, die dem öffentlichen Verkehr dienen, darf ein Erfahrungswert als Pauschbetrag neben diesen Sätzen angesetzt werden.

 
Hinweis

Eigene Werkstattkosten

Kosten eigener Instandhaltungswerkstätten sind mit den Pauschalen abgegolten.

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