Der Verwaltungsbeirat muss nicht – auch nicht entsprechend § 24 Abs. 6 Satz 1 WEG – über seine Sitzungen Niederschriften führen.
Verwaltungsbeirat führt Niederschriften
Führt der Verwaltungsbeirat Niederschriften, gehören diese zu den Verwaltungsunterlagen und stehen im Eigentum der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer. Jeder Wohnungseigentümer hat nach § 18 Abs. 4 WEG gegenüber der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer das Recht, die Niederschriften einzusehen.
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