Die verbundene Gebäudeversicherung bzw. Leitungswasserversicherung erstreckt sich auf:

  • Durchnässungsschäden an versicherten Sachen durch bestimmungswidrig austretendes Wasser aus Zu- und Ableitungsrohren der Wasserversorgung
  • Frostschäden an den mit dem Leitungswasser verbundenen Einrichtungen innerhalb des versicherten Gebäudes
  • Frost- und sonstige Bruchschäden an Zu- und Ableitungsrohren innerhalb des versicherten Gebäudes
  • Frost- und sonstige Bruchschäden an Zuleitungsrohren außerhalb des versicherten Gebäudes auf dem Versicherungsgrundstück

Versichert sind Durchnässungsschäden an den im Versicherungsvertrag bezeichneten Gebäuden und Zubehör. Voraussetzung für die Ersatzleistung ist das bestimmungswidrige Austreten von Leitungswasser aus den

  • Zu- oder Ableitungsrohren der Wasserversorgung. Zu den Rohren gehören auch Rohrkniestücke, Muffen, Dichtungen und Verschraubungen.
  • mit dem Rohrsystem verbundenen sonstigen Einrichtungen oder Schläuchen der Wasserversorgung. Dazu zählen Waschbecken, Badewannen, Heizkörper, Durchlauferhitzer, Ventile, Spülkästen, Waschmaschinen nebst Zu- und Ableitungsschläuchen und Boiler.
  • Anlagen der Warmwasser- oder Dampfheizung
  • Sprinkler- oder Berieselungsanlagen

Das bestimmungswidrige Austreten von Leitungswasser kann verschiedene Ursachen haben:

  • Rohre oder Heizkörper rosten durch.
  • Ventile werden undicht.
  • Ein Waschbecken läuft über, weil vergessen wurde, die Zuleitung rechtzeitig zu schließen.
  • Der Zuleitungsschlauch einer Waschmaschine platzt.
  • Der Abfluss ist verstopft.

Wasserdampf wird Leitungswasser gleichgestellt.

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