Die gesetzlichen Anforderungen ergeben sich aus § 19 g Wasserhaushaltsgesetz (WHG).

  • Kleingebinde nur auf gesichertem Untergrund (Beton, Fliesen usw. ohne Abläufe, Gullys o. Ä.) lagern. Ab einem Gesamtvolumen von 300 Litern oder mehr darf die Lagerung in der Regel nur über einer Auffangwanne erfolgen.
  • Ab- und Umfüllvorgänge nur im gesicherten Bereich vornehmen. Entstehende Verkleckerungen sind unverzüglich zu beseitigen.

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