Sichere Gefahrstofflagerung: sicher und rechtskonform

Die Lagerung von Gefahrstoffen unterliegt aus guten Gründen einer Vielzahl von gesetzlichen Bestimmungen. Denn der Umgang mit ihnen kann Mensch und Umwelt stark gefährden. Was müssen Unternehmen also tun, wenn die Lagerkapazität erschöpft ist und neue Lagerräume gefunden werden müssen?

Unternehmen, die neuen Platz für die Lagerung ihrer Gefahrstoffe benötigen, sind mit einer Reihe von Problemen konfrontiert: Der Bau neuer Gebäude ist teuer, zeitaufwendig und rechtlich in vielen Fällen nur schwer oder gar nicht möglich. Auch das Anmieten von Gebäuden ist zumeist keine Option, da die Gefahrstoffe dann in der Regel zu weit weg von den betrieblichen Arbeitsprozessen gelagert sind. Welche praxistauglichen Möglichkeiten bieten sich also den Betrieben?

Unterschied Bereitstellung - Lagerung

Zunächst: Was ist überhaupt genau unter einer Lagerung von Gefahrstoffen zu verstehen? Laut TRGS 510 wird aus einer einfachen „Bereitstellung“ eine „Lagerung“, wenn diese Bereitstellung länger als 24 Stunden bzw. über den darauffolgenden Werktag hinaus dauert. Dies bedeutet, dass Gefahrstoffe, die innerhalb einer einzigen Arbeitsschicht verarbeitet werden, nicht den lagerungsspezifischen gesetzlichen Regelungen unterliegen. Ausgenommen von diesen Regelungen sind auch Gefahrstoffe in kleinen Mengen, die regelmäßig im Gebrauch sind – beispielsweise Farben oder Sprays. Mit anderen Worten: Nur das Aufbewahren von Gefahrstoffen über einen Zeitraum von mehr als 24 Stunden ist somit rechtlich gesehen eine Lagerung.

Umwidmung bestehender Räume zur Gefahrstofflagerung

Der zumeist gewählte Weg der Unternehmen, um relativ schnell neue Lagerkapazitäten zu schaffen, ist die Nutzung oder Umwidmung bestehender Räumlichkeiten auf dem Firmengelände oder im Unternehmensbesitz. Aber wie müssen Unternehmen vorgehen, um die vorhandenen Räume zu praxistauglichen und rechtskonformen Lagerräumen zu machen?

Zunächst ist hierbei zu beachten, dass Gefahrstoffe unterschiedlicher Lagerklassen teilweise nicht im selben Raum aufbewahrt werden können. Darüber hinaus müssen Wände und Böden so gestaltet werden, dass man gefahrlos die benötigten Stoffe lagern kann. Dies ist zunächst einmal davon abhängig, welche Gefahrstoffe gelagert werden. So müssen Unternehmen bei Lagerung von entzündbaren Gefahrstoffen darauf achten, dass keine explosionsfähigen Atmosphären entstehen können. Dies wird vorrangig durch den Einbau von Lüftungssystemen verhindert. Ein weiteres wichtiges Element ist eine Brandschutztür. Auch die Statik des Raumes muss spezifisch angepasst werden. So müssen beispielsweise die Wände in Abhängigkeit von Raumfläche und -grundfläche aufgekantet werden.

Schließlich ist die Menge der gelagerten Gefahrstoffe entscheidend: Bei mehr als 1.000 kg entzündbarer, mehr als 200 kg toxischer brandfördernder Gefahrstoffe oder mehr als 20 kg Aerosole oder Druckgaspackungen/Gaskartuschen ist es erforderlich, Wände und Decken zu angrenzenden Räumen zusätzlich als F90-Wand auszuführen.

Verhinderung von Gefahrstoffaustritt

Um zu verhindern, dass Gefahrstoffe aus dem Raum austreten, können Auffangwannen (auch Regalsysteme mit integrierten Wannen) eingebaut werden oder der Boden entsprechend ausgestattet werden. Als Rückhaltesysteme dürfen nur durch das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) zugelassene Systeme verwendet werden. Dies ist durch einen Übereinstimmungsnachweis zu dokumentieren. Kommen andere Systeme zum Einsatz, muss vor Nutzung des Raumes zunächst ein zugelassener Sachverständiger bzw. die zuständige Wasserbehörde das System überprüfen und freigeben.

Gefahrstofflagerung in Gefahrstoffcontainern

Eine relativ einfach einzurichtende Lösung bilden Gefahrstoffcontainer, in der Amtssprache auch ortsbewegliche Behälter genannt. Das Problem bei vielen Containerarten ist aber, dass bei ihrer Aufstellung ein Sicherheitsanstand zu anderen Gebäuden von mindestens zehn Metern eingehalten werden muss. Allerdings gibt es auch Containertypen, für die diese Anforderung nicht gilt. Sie können sogar innerhalb von Gebäuden aufgestellt werden.

Eine häufig verwendete Variante dieser Container sind begehbare F90-Brandschutzcontainer, die eine Feuerwiderstandsdauer von mindestens 90 Minuten von innen und außen aufweisen und bei denen jeder Container einen eigenen Brandabschnitt bildet. Generell aber haben Container – egal ob im Innen- oder Außenbereich aufgestellt – einen großen Nachteil: Sie nehmen Platz weg und stören damit die Arbeits- und Verkehrsprozesse auf dem Firmengelände.

Mehr zum Thema

Gefährdungsbeurteilung für Gefahrstoffe: Was es zu wissen gibt

Top-Thema: Beschaffung von Gefahrstoffen

Schlagworte zum Thema:  Gefahrstoff, Lager, Arbeitsschutz