Leitsatz
Vermietung im Gemeinschaftseigentum stehender Pkw-Stellplätze
Normenkette
§§ 13, 15, 21 WEG; §§ 535, 580a BGB
Kommentar
- Die Vermietung von Flächen im Gemeinschaftseigentum (Parkplätze) kann im Wege der Gebrauchsregelung durch Mehrheitsbeschluss entschieden werden (vgl. BGH v. 29.6.2000, V ZB 46/99, ZMR 2000, 845 sowie Hans. OLG Hamburg v. 16.5.2000, 2 Wx 14/00, ZMR 2000, 628).
- Eine Verteilungsgerechtigkeit bei Parkraummangel lässt sich am besten durch Vermietung erreichen; ein dauerhafter Entzug des Mitgebrauchs ist bei Mietverträgen auf unbestimmte Zeit nicht zu besorgen, da diese im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten gem. § 580a Abs. 1 Nr. 3 BGB jeweils bis zum 3. Werktag eines Monats zum Ablauf des übernächsten Monats gekündigt werden können.
- Es ist sachgerecht, die Wohnungseigentümer und deren Mieter bei Vergabe der Stellplätze vorrangig zu berücksichtigen.
Link zur Entscheidung
Hans. OLG Hamburg, Beschluss vom 06.02.2003, 2 Wx 74/99, ZMR 6/2003, 444
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