Heizöltanks sind im Abstand von ca. 5 bis 7 Jahren regelmäßig zu reinigen und auf Undichtigkeiten zu untersuchen.[1]

Ist das Gebäude mit einem Aufzug ausgestattet, hat der Vermieter für dessen Betriebsbereitschaft und Betriebssicherheit zu sorgen und dass er gefahrlos benutzt werden kann. Hierzu gehört auch, dass regelmäßig Inspektions- und Wartungsarbeiten durchgeführt werden. Bei Fahrstuhlanlagen muss der Mechanismus der Türverriegelung besonders sorgfältig überprüft werden.

 
Wichtig

Betriebsprüfung alle 2 Jahre

Bei Aufzugsanlagen müssen Prüfungen im Betrieb spätestens alle 2 Jahre durchgeführt werden.[2] Zwischen der Inbetriebnahme und der ersten wiederkehrenden Prüfung sowie zwischen 2 wiederkehrenden Hauptprüfungen sind Aufzugsanlagen daraufhin zu prüfen, ob sie ordnungsgemäß betrieben werden können und ob sich die Tragmittel in ordnungsgemäßem Zustand befinden.[3]

Einzelheiten sind in der Betriebssicherheitsverordnung geregelt. Danach muss der Vermieter sicherstellen,

  • dass der Fahrstuhl mit einer Notrufanlage versehen ist,
  • dass auf Notrufe in angemessener Zeit reagiert wird und
  • dass Befreiungsmaßnahmen sachgerecht durchgeführt werden.[4]

Weist eine Aufzugsanlage Mängel auf, durch die ein Benutzer oder ein Dritter gefährdet werden kann, so darf sie nicht mehr betrieben werden.[5]

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