Ist das Gebäude mit einem Aufzug ausgestattet, hat der Vermieter für dessen Betriebsbereitschaft und Betriebssicherheit einzustehen. Den Vermieter trifft die Verkehrssicherungspflicht. Er muss dafür sorgen, dass der Aufzug gefahrlos benutzt werden kann. Hierzu gehört auch, dass regelmäßig Inspektions- und Wartungsarbeiten durchgeführt werden.

 
Wichtig

Betriebsprüfung alle 2 Jahre

Einzelheiten sind in der Betriebssicherheitsverordnung vom 27.9.2002[1] geregelt. Danach muss der Vermieter sicherstellen, dass der Fahrstuhl mit einer Notrufanlage versehen ist, dass auf Notrufe in angemessener Zeit reagiert wird und dass Befreiungsmaßnahmen sachgerecht durchgeführt werden.[2] Es muss alle 2 Jahre eine Betriebsprüfung durchgeführt werden.[3] Zwischen diesen Prüfterminen sind Aufzugsanlagen daraufhin zu überprüfen, ob sie ordnungsgemäß betrieben werden können und ob sich die ­Tragmittel in ordnungsgemäßem Zustand befinden.[4] Weist eine Aufzugsanlage Mängel auf, durch die ein Benutzer oder ein Dritter gefährdet werden kann, so darf sie nicht mehr betrieben werden.[5]

Die folgende Checkliste gilt für kleinere bis mittlere Reparaturmaßnahmen. Größere Aufträge, die ein spezielles Fachwissen in Bauwesen und Wartungstechnik u. a. erfordern, sollten unbedingt einem Fachmann (Architekt, Bauingenieur, Wartungstechniker) übertragen werden.

 

Checkliste Reparaturmaßnahme allgemein

 
Schadensumfang und Instandsetzungsbedarf festgestellt Datum: ________
Rücksprache mit dem Eigentümer erfolgt Datum: ________
Finanzierung der Instandsetzungsmaßnahme klären  
Ausschreibung erfolgt am: ___________
Angebotsabgabe an:  
Firma am: ___________
Firma am: ___________
Firma am: ___________
Angebotsprüfung durch Architekt/Verwalter/Eigentümer  
Information an die Mieter mit Schreiben vom: __________
vorbereitende Maßnahmen für die Baumaßnahme:  
Überwachung der Arbeiten:  
Bereitstellung der Geldmittel ­erfolgt am: ___________
Abnahme der Arbeiten am: ___________
Rechnungsprüfung erfolgt  
Zahlung der Rechnung am: ___________

Wann immer Gefahr für Leib und Leben droht, ist der erste Schritt, die Gefahr zu beseitigen bzw. die Betroffenen aus der Gefahrenzone zu bringen. Oft ist keine Zeit, nach einer Checkliste zu arbeiten. Dennoch kann ein Blick auf die Checkliste die wichtigsten Schritte in Erinnerung bringen und verhindern, dass in der Hektik des Geschehens Wichtiges übersehen wird.

 

Checkliste Notfall mit Sofortmaßnahme

 
Schadensmeldung erfolgt durch (Name) _________, am: (Datum, Uhrzeit);_________________________
Ort des Schadens exakt vermerkt
Schaden schriftlich festgehalten
Maßnahmen zur Gefahrenbeseitigung ergriffen ­(unbedingt jeweils Name des Gesprächspartners, Datum und Uhrzeit festhalten)
Gefahrenort gesichert/abgesperrt (Name der Beteiligten!)
Gefahrenort und Umgebung geräumt (Name der Beteiligten!)
Hilfe verständigt (unbedingt jeweils Name des Gesprächspartners, Datum und Uhrzeit festhalten)
Notarzt
Sanitäter
Polizei
Feuerwehr
technisches Hilfswerk
technischer Notdienst
Handwerker
Hausmeister
eigene Initiative
Mieter informiert (Datum, Uhrzeit)
Eigentümer informiert (Datum, Uhrzeit)
Versicherung verständigt (Name, Datum, Uhrzeit)
Gefahr beseitigt (Datum, Uhrzeit)

Weitere Maßnahmen zur Behebung des Schadens/der Folgen des Schadens ergriffen:

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