Vor der ersten Inbetriebnahme von Gasleitungen hat eine Dichtigkeitsprüfung zu erfolgen. Ansonsten erfolgt keine Anschlussfreigabe seitens des Gasversorgers. Die Technischen Regeln für Gasinstallationen (DVGW-TRGI) enthalten insoweit Regelungen bezüglich Planung, Erstellung, Änderung, Instandhaltung und den Betrieb von Gasinstallationen in Gebäuden und auf Grundstücken, die mit Betriebsdrücken bis 0,1 MPa (1 bar) betrieben werden. Die TRGI empfehlen insoweit eine jährliche Prüfung und Kontrolle des äußeren Zustands der sichtbaren Gasleitungen und alle 12 Jahre die Vornahme einer Dichtheitsprüfung vor.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge