Leitsatz
Verfahrensführung in Kenntnis fehlender Vollmacht gegen einen Eigentümer: Kostenerstattungspflicht!
Normenkette
§ 47 WEG; § 89 Abs. 1 ZPO
Kommentar
Hat der (frühere) Verwalter einen Wohnungseigentümer mit einem Verfahren überzogen (hier: Teilnahme- und Abstimmungsverbot in Eigentümerversammlungen), obwohl dem Verwalter das Fehlen seiner Bevollmächtigung von Anfang an bekannt sein musste, so entspricht es billigem, richterlichem Ermessen, den Verwalter mit den gerichtlichen Kosten zu belasten und ihm auch die Erstattung der außergerichtlichen Kosten dieses Wohnungseigentümers aufzuerlegen.
Link zur Entscheidung
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23.06.2006, I-3 Wx 265/05OLG Düsseldorf v. 23.6.2006, I-3 Wx 265/05
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