Leitsatz

Verfahrensführung in Kenntnis fehlender Vollmacht gegen einen Eigentümer: Kostenerstattungspflicht!

 

Normenkette

§ 47 WEG; § 89 Abs. 1 ZPO

 

Kommentar

Hat der (frühere) Verwalter einen Wohnungseigentümer mit einem Verfahren überzogen (hier: Teilnahme- und Abstimmungsverbot in Eigentümerversammlungen), obwohl dem Verwalter das Fehlen seiner Bevollmächtigung von Anfang an bekannt sein musste, so entspricht es billigem, richterlichem Ermessen, den Verwalter mit den gerichtlichen Kosten zu belasten und ihm auch die Erstattung der außergerichtlichen Kosten dieses Wohnungseigentümers aufzuerlegen.

 

Link zur Entscheidung

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23.06.2006, I-3 Wx 265/05OLG Düsseldorf v. 23.6.2006, I-3 Wx 265/05

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