Rz. 127
Grundsätzlich sieht das VAE-Gesellschaftsgesetz eine Buchführungspflicht und Aufstellung des Jahresabschlusses (Bilanz nebst Gewinn- und Verlustrechnung) durch den Geschäftsführer vor. Eine Publizierung des Jahresabschlusses oder Eintragung im Handelsregister erfolgt nicht.
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen