Leitsatz
Vereinbarte Veräußerungszustimmung aller Eigentümer bei Eigentumswechsel
Normenkette
§ 12 WEG; §§ 873, 878 BGB
Kommentar
Ist als Inhalt des Sondereigentums vereinbart, dass ein Wohnungseigentümer zur Veräußerung der Zustimmung der anderen Wohnungseigentümer bedarf, steht die Zustimmungsbefugnis dem jeweiligen Wohnungseigentümer zu. Bei einem Eigentumswechsel vor Eingang des Umschreibungsantrags beim Grundbuchamt wird die vom Rechtsvorgänger des jeweiligen anderen Wohnungseigentümers erteilte Zustimmung wirkungslos.
Link zur Entscheidung
OLG Celle, Beschluss vom 19.01.2005, 4 W 14/05OLG Celle v. 19.1.2005, 4 W 14/05, NZM 7/2005, 260
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen