Das Wichtigste in Kürze:

1. Die Aussage eines vor der HV vernommenen Zeugen, der erst in der HV von einem ZVR Gebrauch macht, darf nicht verlesen werden.
2. Frühere Vernehmungen eines in der HV berechtigt die Aussage verweigernden Zeugen dürfen auch nicht in anderer Form in die HV eingeführt werden.
3. Das im Interesse des Zeugen bestehende ZVR ist für diesen disponibel.
4. Hauptanwendungsfall des § 252 ist das ZVR naher Angehöriger gem. § 52, die Vorschrift gilt aber auch für die Aussagen der in den §§ 53, 53a bezeichneten Berufsangehörigen und deren Helfer.
5. § 252 gilt auch für die in den §§ 53, 53a genannten Berufsangehörigen und deren Helfer.
6. Das Verbot bezieht sich sachlich auf alles, was der weigerungsberechtigte Zeuge früher in vernehmungsähnlichen Situationen erklärt hat.
7. Das gilt nach st.Rspr. aber nicht für eine Aussage des Zeugen, die dieser bei einer früheren richterlichen Vernehmung nach Belehrung über sein ZVR gemacht hat.
 

Rdn 3574

 

Literaturhinweise:

Artkämper, Form, Dokumentation und Beweisrecht – Revolution des Freibeweisverfahrens durch das Bundesverfassungsgericht?, StRR 2012, 164

Beckemper, Durchsetzbarkeit des Verteidigerkonsultationsrechts und die Eigenverantwortlichkeit des Beschuldigten, 2004

Böse, Der Sinneswandel des Zeugen nach freiwilliger Übergabe von Beweismaterial als Auslöser eines Verwertungsverbots nach § 252 StPO?, GA 2014, 266

Bringewat, Der "Verdächtige" als schweigeberechtigte Auskunftsperson, JZ 1981, 289

Bruns, Der "Verdächtige" als schweigeberechtigte Auskunftsperson, in: Festschrift für Erich Schmidt-Leichner, 1997, S. 1

Cramer, Strafprozessuale Verwertbarkeit ärztlicher Gutachten aus anderen Verfahren, NStZ 1996, 209

Dahs/Langkeit, Demontage des Zeugnisverweigerungsrechts?, StV 1992, 492

Dencker, Über Heimlichkeit, Offenheit und Täuschung bei der Beweisgewinnung im Strafverfahren, StV 1994, 667

Eichel, Wenn Schweigen wirklich Gold ist – die Unterschiede der Verwertung früherer Aussagen von Angeklagten und Zeugen bei Aussageverweigerung in der Hauptverhandlung, JA 2008, 631

Eisenberg, Zur "besonderen Qualität" richterlicher Vernehmung im Ermittlungsverfahren, NStZ 1988, 488

Eisenberg/Zötsch, Der Zeugenbeweis im Strafverfahren – Tendenzen in der höchstrichterlichen Rechtsprechung, NJW 2003, 3676

El-Ghazi/Merold, Die Vernehmung des Richters als Verhörsperson vor dem Hintergrund des § 252 StPO, StV 2012, 250

Eschelbach, Fehlurteilsquellen aus der polizeilichen Beschuldigtenvernehmung, ZAP F. 22, 661

Farthofer/Rückert, Die höchstrichterliche Rechtsprechung zu § 252 StPO im Lichte eines grund- und menschenrechtskonformen Strafverfahrens, HRRS 2017, 123

Fezer, Zur Rüge der Verletzung des § 252 StPO, HRRS 2007, 284

Fischer, Die Fortwirkung von Zeugnisverweigerungsrechten nach Verfahrenstrennung, JZ 1992, 570

Geerds, Zur Reichweite des Verwertungsverbots (§ 252 StPO) nach früheren Aussagen – BGHSt 36, 384, JuS 1991, 199

Haas, Vernehmung, Aussage des Beschuldigten und vernehmungsähnliche Situation – zugleich ein Beitrag zur Auslegung des § 136 StPO, GA 1995, 230

Helgerth, Der "Verdächtige" als schweigeberechtigte Auskunftsperson und selbstständiger Prozeßbeteiligten neben dem Beschuldigten und dem Zeugen, 1976

Jäger, Das Zeugnisverweigerungsrecht des verschwundenen Zeugen, JA 2014, 712

Keiser, Der Zeuge als Herr des Verfahrens, NStZ 2000, 458

Kirchmann/Petzold, Der Umgang mit dem Vorhalt – oder: Strafverteidigung bei Vorhalten, StRR 2013, 444

Kloke, Zur Zulässigkeit der ergänzenden Verlesung von Vernehmungsprotokollen, die Angaben des Angeklagten enthalten zugleich eine Besprechung von BGH, Beschl. v. 23.5.2018 – 4 StR 584/17, NStZ 2019, 374

Kudlich, Das Angehörigenzeugnisverweigerungsrecht bei Mitbeschuldigten, JA 2012, 233

Möller, Führen Verstöße gegen § 67 Abs. 1 JGG bei polizeilichen Vernehmungen eines jugendlichen Beschuldigten zu einem Beweisverwertungsverbot? – Zugleich Besprechung des Urteils des LG Saarbrücken – NStZ 2012, 167, NStZ 2012 113

Otto, Das Zeugnisverweigerungsrecht des Angehörigen (§ 52 StPO) in Verfahren gegen mehrere Beschuldigte, NStZ 1991, 220

Paeffgen, Zeugnisverweigerungsrechte und heimliche Informations-Erhebung, in: Festschrift für Peter Rieß, 2002, S. 413

Ranft, Das strafprozessuale Zeugnisverweigerungsecht des Angehörigen bei Inanspruchnahme der Hilfe des Jugendamtes und des Vormundschaftsrichters, Jura 1999, 522

ders., Schutz der Zeugnisverweigerungsrechte bei Äußerungen außerhalb eines anhängigen Strafverfahrens, StV 2000, 520

Rengier, Grundlegende Verwertungsprobleme bei den §§ 252, 168c, 251 StPO, Jura 1981, 299

Rogall, Der "Verdächtige" als selbstständige Auskunftsperson im Strafprozeß, NJW 1978, 2535

ders., Das Beweisverbot des § 252 StPO, in: Festschrift für Harro Otto, 2007, S. 973

Rostek, § 252 StPO und die nichtrichterlichen Vernehmungen, StraFo 2016, 371

Rothfuß, Heimliche Beweisgewinnung unter Einbeziehung des Beschuldigten, StraFo 1998, 289

Roxin, Steht im Falle des § 252 StPO die Verwertbarkeit der früheren Aussage zur Disposition des Zeugen?, in: Festsc...

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge