Das Wichtigste in Kürze:

1. Die gesamte Verfahrensleitung in der HV ist nach § 238 Abs. 1 Aufgabe des Vorsitzenden.
2. Der Vorsitzende muss die Verhandlung persönlich leiten.
3. Nach § 238 Abs. 2 kann von jeder an der Verhandlung beteiligten Person eine auf die Sachleitung bezogene Maßnahme des Vorsitzenden als unzulässig beanstandet werden.
4. Zur Beanstandung berechtigt sind alle Prozessbeteiligten, die von der Anordnung des Vorsitzenden betroffen sind.
5. Das Gericht entscheidet über die Beanstandung durch Beschluss, der ebenso wie die Beanstandung selbst nach § 273 Abs. 1 in das Protokoll der Hauptverhandlung aufgenommen werden muss.
6. Die Beanstandung nach § 238 Abs. 2 und der auf die Beanstandung ergehende Beschluss haben für die Revision erhebliche Bedeutung.
 

Rdn 3408

 

Literaturhinweise:

Arnoldi, Hauptverhandlungen in Zeiten von Sars-CoV-2/COVID-19, NStZ 2020, 313

Bauer, Die Präklusion von Verfahrensrügen und des Widerspruchs im Zusammenhang mit § 238 II StPO – Eine Erwiderung auf Mosbacher, NStZ 2011, 606, NStZ 2012, 192

Bischoff, Der Zwischenrechtsbehelf des § 238 II StPO im Spiegel von Rechtsprechung und Literatur: Beanstandungsrecht oder Beanstandungspflicht?, NStZ 2010, 77

Drees, Die Entscheidung des Vorsitzenden über den Zeitpunkt der Anbringung von Ablehnungsgesuchen, NStZ 2005, 184

Ebert, Zum Beanstandungsrecht nach Anordnungen des Strafrichters gem. § 238 Abs. 2 StPO, StV 1997, 269

Gaede, Vorbeugende Rügepräklusionen gegen vermuteten Revisionsmissbrauch – Ein kritischer Überblick über die zunehmende Neutralisierung "missbräuchlicher Verteidigung" durch präkludierende Rechtsschöpfungen der Revisionsgerichte, wistra 2010, 210

Greiser, Störungen und Sabotageversuche in der Hauptverhandlung, JA 1983, 429

Greiser/Artkämper, Die "gestörte" Hauptverhandlung – Eine praxisorientierte Fallübersicht, 5. Aufl. 2017

Grötzinger, Strafverteidigung in Zeiten der Pandemie, StV-S 2021, 28

Grube, "Dann beantrage ich Gerichtsbeschluss!" – Ist der Zwischenrechtsbehelf nach § 238 Abs. 2 StPO zu begründen?“, StRR 1/2016, 4

Habetha, Zwischen Rechtsbehelf und Rechtsverlust im Strafverfahren Beanstandung rechtswidriger Verhandlungsleitung nach § 238 II StPO, NJW 2016, 3628

Hein, Unzulässige Ordnungsmittel gegen Rechtsanwälte – der ewige Kampf um die Freiheit der Advokatur, in: Festschrift zum 70. Geburtstag von Detlef Burhoff, 2020, S. 33

Ignor/Bertheau, Der "Zwischenrechtsbehelf" des § 238 II StPO – ein zentrales Institut des Revisionsverfahrens?, NStZ 2013, 188

Jahn, Strafverfolgung um jeden Preis? Die Verwertbarkeit rechtswidrig erlangter Beweismittel, StraFo 2011, 117

Ladiges, Zeugnisverweigerungsrecht und Zwischenrechtsbehelf, JuS 2011, 226

Lindemann, Präklusion von Verfahrensrügen wegen fehlenden Rechtsschutzbedürfnisses?, StV 2010, 379

Maatz, Mitwirkungspflicht des Verteidigers in der Hauptverhandlung und Rügeverlust, NStZ 1992, 512

Meyer-Mews, Die Ratio der Widerspruchslösung, StraFo 2009, 141

Mosbacher, Zur aktuellen Debatte um die Rügepräklusion – Zugleich ein Beitrag zur Zukunft der Widerspruchslösung. NStZ 2011, 606

ders., Zur Zukunft der Widerspruchslösung – Der Widerspruch als Zwischenrechtsbehelf, in: Festschrift für Ruth Rissing van Saan, 2011, S. 357

Nagel, Die Ohnmacht der Verteidigung vor der Macht der Richter? Ein Beitrag zur Diskussion um Verteidigerpflichten und Rügepräklusionen, StraFo 2013, 221

Roesen, Die Stellung des Vorsitzenden in der Hauptverhandlung, NJW 1958, 977

Schlüchter, Wider die Verwirkung von Verfahrensrügen, in: Gedächtnisschrift für Karlheinz Meyer, 1990, S. 445

Schmidt, Zur Anrufung des Gerichts gegen den Vorsitzenden (§ 238 StPO), in: Festschrift für Hellmuth Mayer, 1966, S. 543

Schuhmacher, Die Hauptverhandlung als gruppen-dynamischer Prozeß, StV 1995, 442

Senge, Missbräuchliche Inanspruchnahme verfahrensrechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten – wesentliches Merkmal der Konfliktverteidigung? Abwehr der Konfliktverteidigung, NStZ 2002, 225

Sommer, "Das stellen wir mal zurück" – ein Essay über Konflikt-Richter, StV 2019, 352

Stollenwerk, Belastungszeugen im Visier von Konfliktverteidigern, DRiZ 2017, 240

Thielmann, Was ist ein "guter" Richter aus Sicht eines Strafverteidigers?, StraFo 2013, 312

Weiler, Die Beeinträchtigung der Verteidigung durch Gerichtsbeschluss in einem wesentlichen Punkt als absoluter Revisionsgrund, NStZ 1999, 105

Wesemann, Beanstandungs- und Erklärungsrecht zur Schaffung von Freiräumen der Verteidigung, StraFo 2001, 293

ders., Widerspruch gegen die Vernehmung des Ermittlungsführers, confront 1/2017, S. 1

Widmaier, Mitwirkungspflicht des Verteidigers in der Hauptverhandlung und Rügeverlust?, NStZ 1992, 519

ders., Präklusion von Verfahrensrügen durch Zweckentfremdung des § 238 II StPO, NStZ 2011, 305

Werning, Berichterstattung aus laufender Hauptverhandlung im Widerstreit zwischen Pressefreiheit und Wahrheitssuche, in: Festschrift zum 70. Geburtstag von Detlef Burhoff, 2020, S. 231

s.a. die Hinw. bei → Sitzungspolizei, Teil S Rdn 2939, bei → Verwirkung von Verteidigungsrechten, Teil V Rdn 38...

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