Nach einer Umlagevereinbarung sind die Kosten für Erhaltungsmaßnahmen nach der Wohnfläche umzulegen. Die Wohnungseigentümer beschließen, diesen Umlageschlüssel in Bezug auf die Fenster zu ändern. Die Wohnungseigentümer sollen jetzt die Erhaltungskosten vollständig allein tragen müssen. Gegen diesen Beschluss gehen u. a. die Wohnungseigentümer K1 und K2 vor.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge