Der BGH meint, der allerdings wirksam begründete Zahlungsanspruch sei jetzt nicht (mehr) durchsetzbar. Werde ein Beschluss über eine abweichende Kostenverteilung, der einer bereits beschlossenen Jahresabrechnung zugrunde liege, rechtskräftig für ungültig erklärt, müsse die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer nach Treu und Glauben von der weiteren Durchsetzung der Nachschussforderungen aus der Jahresabrechnung absehen. K habe im Übrigen einen Anspruch auf eine erneute Beschlussfassung über die Nachschüsse für das Jahr 2017 auf Grundlage des jetzt für das Dach geltenden Umlageschlüssels. Bei der Erstellung der neuen Jahresabrechnung seien nur die Kosten abweichend zu verteilen, die auf dem für ungültig erklärten Umlageschlüssel beruhten.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge