Ein solches Umgangsrecht enger Bezugspersonen kann selbstverständlich miteinander vereinbart werden.

Dies bedarf keiner notariellen Vereinbarung.

Die Formulierung in geeigneten Fällen ist wie folgt möglich.

 

Muster (Vereinbarung zum Umgang enger Bezugspersonen)

Umgangsvereinbarung

Zwischen

Frau A..., geb. am ..., wohnhaft ...

und

Herrn B..., geb. am ..., wohnhaft ...

wird folgendes vereinbart.

 
§ 1 Ausgangslage

Ich, Frau A..., bin Mutter des am ... geborenen, mithin derzeit 10 Jahre alten Kindes K...;

Das Kind lebt seit seiner Geburt mit mir zusammen. Der Vater des Kindes ist vorverstorben.

Wir, die Erschienenen, haben in den letzten rd. 4 Jahren in nichtehelicher Gemeinschaft zusammengelebt, leben aber nunmehr seit ... voneinander getrennt.

Zwischen K... und Herrn B... besteht ein enges Vertrauensverhältnis.

Im Hinblick auf diese Situation vereinbaren wir, was folgt.

 
§ 2 Umgangsrecht

Wir vereinbaren den Umgang von Herrn B... mit K... wie folgt:

  1. Jeweils alle 3 Wochen von Freitagabend 17 Uhr bis Sonntagabend 18 Uhr
  2. Während der Sommerferien über einen zusammenhängenden Zeitraum von 2 Wochen in der ersten Ferienhälfte.
  3. Während der Oster- oder Herbstferien nach Absprache zu Beginn eines Kalenderjahres über einen zusammenhängenden Zeitraum von 1 Woche in der ersten Ferienhälfte.
  4. Während der Weihnachtsfeiertage am 2. Weihnachtstag von 9 Uhr bis 19 Uhr.
  5. Herr B... holt das Kind zu Be­ginn der festgelegten Umgangskontakte an der Wohnung der Ersch. zu 2 ab und bringt sie zum En­de der Umgangskontakte zur Wohnung der Frau A... zurück.
 
§ 3 Vorbehalt gerichtlicher Entscheidung
  1. Die Beteiligten behalten sich vor, eine gerichtliche Entscheidung über die Frage des Umgangs herbeizuführen, falls Belange des Kindewohls dies erfordern.
  2. Vor Antragstellung bei dem Amtsgericht – Familiengericht – verpflichten wir uns, die Vermittlung des zuständigen Jugendamtes zur Herbeiführung einer dem Kindeswohl entsprechenden Vereinbarung in Anspruch zu nehmen.

(Ort, Datum)

Unterschriften

Es kann in manchen Fällen Auseinandersetzungen mit bestimmten Personen gegeben haben, die dazu führen, dass Auflagen zum Umgang vereinbart werden.

In zutreffenden Fällen kann dies wie folgt formuliert werden.

 

Muster (Vereinbarung zum Umgang enger Bezugspersonen mit Auflagen)

Umgangsvereinbarung

Zwischen

Frau A..., geb. am ..., wohnhaft ...

und

Herrn B..., geb. am ..., wohnhaft ...

wird folgendes vereinbart.

 
§ 1 Ausgangslage

Ich, Frau A..., bin Mutter des am ... geborenen, mithin derzeit 10 Jahre alten Kindes K...;

Das Kind lebt seit seiner Geburt mit mir zusammen. Der Vater des Kindes ist vorverstorben.

Wir haben in den letzten rd. 4 Jahren in nichtehelicher Gemeinschaft zusammengelebt, leben aber nunmehr seit ... voneinander getrennt.

Zwischen K... und Herrn B... besteht ein enges Vertrauensverhältnis.

Zwischen den Eltern des verstorbenen Kindesvaters und dem Kind besteht keinerlei Vertrauensverhältnis, da die Eltern das Kind in jungem Alter geschlagen und unter Anwendung überkommener Erziehungsvorstellungen seelisch schlecht behandelt haben.

Im Hinblick auf diese Situation vereinbaren wir, was folgt.

 
§ 2 Umgangsrecht

Wir vereinbaren den Umgang von Herrn B... mit K... wie folgt:

  1. Jeweils alle 3 Wochen von Freitagabend 17 Uhr bis Sonntagabend 18 Uhr
  2. Während der Sommerferien über einen zusammenhängenden Zeitraum von 2 Wochen in der ersten Ferienhälfte.
  3. Während der Oster- oder Herbstferien nach Absprache zu Beginn eines Kalenderjahres über einen zusammenhängenden Zeitraum von 1 Woche in der ersten Ferienhälfte.
  4. Während der Weihnachtsfeiertage am 2. Weihnachtstag von 9 Uhr bis 19 Uhr.
  5. Herr B... holt das Kind zu Beginn der festgelegten Umgangskontakte an der Wohnung der Ersch. zu 2 ab und bringt sie zum Ende der Umgangskontakte zur Wohnung der Frau A... zurück.
  6. Herr B... verpflichtet sich, den Umgang persönlich auszuüben und eine Kontaktaufnahme der Eltern des Kindesvaters zu K... nicht zuzulassen.
 
§ 3 Vorbehalt gerichtlicher Entscheidung
  1. Die Beteiligten behalten sich vor, eine gerichtliche Entscheidung über die Frage des Umgangs herbeizuführen, falls Belange des Kindewohls dies erfordern. Dies wäre nach übereinstimmender Auffassung der Beteiligten insbesondere der Fall, wenn Herr B... eine Kontaktaufnahme der Eltern des Kindesvaters zu K... zulassen würde.
  2. Vor Antragstellung bei dem Amtsgericht – Familiengericht – verpflichten wir uns, die Vermittlung des zuständigen Jugendamtes zur Herbeiführung einer dem Kindeswohl entsprechenden Vereinbarung in Anspruch zu nehmen.

(Ort, Datum)

Unterschriften

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