Geht es darum, dass das Kind seinen "Erzeuger" schlicht kennenlernen möchte, könnte man sich darauf verständigen, ein Treffen zu vereinbaren und die Entbindung von der Verpflichtung ggf. weiterer "erzwungener" Umgangskontakte festzustellen.

Dies kann formfrei formuliert werden.

 

Muster (Vereinbarung über ein Treffen bei unerwünschtem Umgang)

 
Vereinbarung

Frau A, geb. am …, wohnhaft …

und

Herr B, geb. am …, wohnhaft …,

schließen die folgende Vereinbarung und erklären zunächst.

 
§ 1 Ausgangslage

Die Beteiligten sind die Eltern des am … (5 Jahre) geborenen Kindes K.

Frau A steht die alleinige elterliche Sorge zu.

Herr B hat das Kind bisher nicht gesehen und lehnt grundsätzlich einen Kontakt zu dem Kind ab.

 
§ 2 Umgang

Die Beteiligten vereinbaren, dass

(1) ein gemeinsames Treffen zwischen Frau A, dem Kind und Herrn B am … in den Räumen von Frau A stattfindet, das zeitlich begrenzt wird auf 1 Stunde;

(2) Herr B nicht durch ein gerichtliches Verfahren ein erzwungener Umgang aufgegeben werden soll.

 
§ 3 Hinweise

Die Beteiligten wissen, dass die Vereinbarung frei widerrufbar ist. Sie soll gleichwohl nach dem Willen der Beteiligten in der vereinbarten Form durchgeführt werden.

(Ort, Unterschriften)

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