Rz. 10

Tritt eine ausländische natürliche Person als Gesellschafter der GmbH auf, ist für sie im Vorfeld der staatlichen Registrierung der GmbH eine Steuernummer in der Ukraine zu beantragen. Begründet wird dies damit, dass der ausländischen natürlichen Person Einkünfte aus ihrer Tätigkeit in der Ukraine ausgezahlt werden, die nach ukrainischem Recht besteuerbar sind.

 

Rz. 11

Die Steuernummer wird vom zuständigen Finanzamt innerhalb von fünf Werktagen erteilt und kann aufgrund einer notariell beglaubigten Vollmacht von einer dritten Person beantragt werden.

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