Eine vor dem 30.11.2020 erhobene zulässige Klage eines Wohnungseigentümers gegen einen anderen Wohnungseigentümer auf Beseitigung und Rückgängigmachung einer eigenmächtigen baulichen Veränderung bleibt analog § 48 Abs. 5 WEG auch ab dem 1.12.2020 zulässig.
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen