vom 5. März 1971
zwischen dem
Rheinischen Unternehmerverband Steine und Erden e. V., Neuwied,
und der
Industriegewerkschaft Chemie, Papier, Keramik
Bezirk Rheinland-Pfalz, Saar, Mainz,
Geltungsbereich
Dieser Vertrag gilt in Verbindung mit den Sonderverträgen für die einzelnen Tarifbereiche.
Höhe der Leistung
1. |
Die vermögenswirksame Leistung beträgt monatlich 26,- DM, während der Berufsausbildung im 1. Jahr 13,- DM, im 2. Jahr 16,- DM, im 3. und 4. Jahr 21,- DM. |
2. |
Teilzeitbeschäftigte haben Anspruch auf anteilige Zahlung im Verhältnis ihrer vertraglichen zur tariflichen Arbeitszeit. |
Leistungsvoraussetzungen
8. |
Die Leistung ist monatlich, spätestens zum 20. des folgenden Kalendermonats, zu erbringen und in der Lohnabrechnung gesondert auszuweisen. |
Anlagearten und Verfahren
Schlußbestimmungen
13. |
Dieser Vertrag kann nur in Verbindung mit den Sonderverträgen für die einzelnen Tarifbereiche gekündigt werden. |
15. |
Für den Fall, daß der Arbeitgeber durch ein Gesetz zur Gewährung vermögenswirksamer Leistungen verpflichtet wird, besteht insoweit kein Anspruch aus diesem Tarifvertrag. |
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