Rz. 38

Die Gütertrennung wird auf Begehren eines Ehegatten vom Gericht angeordnet, wenn ein wichtiger Grund dafür vorliegt. Das Gesetz zählt einige Gründe als wichtig auf:

Wenn der andere Ehegatte überschuldet ist oder
sein Anteil am Gesamtgut gepfändet wird oder
wenn der andere Ehegatte die Interessen des Gesuchstellers oder der Gemeinschaft gefährdet oder
wenn der andere Ehegatte in ungerechtfertigter Weise die erforderliche Zustimmung zu einer Verfügung über das Gesamtgut verweigert oder
wenn der andere Ehegatte dem Gesuchsteller die Auskunft über sein Einkommen, sein Vermögen und seine Schulden oder über das Gesamtgut verweigert.

Diese Aufzählung ist nicht abschließend.

 

Rz. 39

Muster: Antrag auf Anordnung der Gütertrennung

Klage

Dem … (Nr. des Gerichts) zivilen Grundgericht/Familiengericht (Asliye Hukuk Mahkemesi/Aile Mahkemesi)

Kläger: …

Anschrift: …

Beklagter: … (Ehegatte)

Betreff: Antrag auf Anordnung der Gütertrennung

Begründung:

1. Mit dem Beklagten bin ich seit … verheiratet. Aus dieser Ehe sind zwei Kinder, … (geb. …) und … (geb. …), hervorgegangen.
2. Der Beklagte ist überschuldet. Daher besteht die Gefahr, dass auch mein Anteil am Gesamtgut gepfändet wird.

Rechtliche Grundlagen: Art. 206 ZGB und andere Bestimmungen.

Beweis: Auszug aus dem Zivilstandsregister, Pfändungsbescheid in beglaubigter Kopie, Zeugen und andere Beweismittel

Ergebnis und Antrag: Aus den oben genannten Gründen wird die Anordnung der Gütertrennung als Güterstand beantragt.

Hochachtungsvoll

Kläger … (Name und Unterschrift)

Anhang: Auszug aus dem Zivilstandsregister; Pfändungsbescheid in beglaubigter Kopie.

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