Rz. 38
Die Gütertrennung wird auf Begehren eines Ehegatten vom Gericht angeordnet, wenn ein wichtiger Grund dafür vorliegt. Das Gesetz zählt einige Gründe als wichtig auf:
▪ | Wenn der andere Ehegatte überschuldet ist oder |
▪ | sein Anteil am Gesamtgut gepfändet wird oder |
▪ | wenn der andere Ehegatte die Interessen des Gesuchstellers oder der Gemeinschaft gefährdet oder |
▪ | wenn der andere Ehegatte in ungerechtfertigter Weise die erforderliche Zustimmung zu einer Verfügung über das Gesamtgut verweigert oder |
▪ | wenn der andere Ehegatte dem Gesuchsteller die Auskunft über sein Einkommen, sein Vermögen und seine Schulden oder über das Gesamtgut verweigert. |
Diese Aufzählung ist nicht abschließend.
Rz. 39
Muster: Antrag auf Anordnung der Gütertrennung
Klage
Dem … (Nr. des Gerichts) zivilen Grundgericht/Familiengericht (Asliye Hukuk Mahkemesi/Aile Mahkemesi)
Kläger: …
Anschrift: …
Beklagter: … (Ehegatte)
Betreff: Antrag auf Anordnung der Gütertrennung
Begründung:
1. | Mit dem Beklagten bin ich seit … verheiratet. Aus dieser Ehe sind zwei Kinder, … (geb. …) und … (geb. …), hervorgegangen. |
2. | Der Beklagte ist überschuldet. Daher besteht die Gefahr, dass auch mein Anteil am Gesamtgut gepfändet wird. |
Rechtliche Grundlagen: Art. 206 ZGB und andere Bestimmungen.
Beweis: Auszug aus dem Zivilstandsregister, Pfändungsbescheid in beglaubigter Kopie, Zeugen und andere Beweismittel
Ergebnis und Antrag: Aus den oben genannten Gründen wird die Anordnung der Gütertrennung als Güterstand beantragt.
Hochachtungsvoll
Kläger … (Name und Unterschrift)
Anhang: Auszug aus dem Zivilstandsregister; Pfändungsbescheid in beglaubigter Kopie.
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