Rz. 13

Die Gesellschaft ist verpflichtet, sich innerhalb von 15 Tagen nach der Eintragung ins Handelsregister bei dem örtlich zuständigen Finanzamt registrieren zu lassen. Das Finanzamt weist der Gesellschaft dann die Steueridentifikationsnummer zu.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge