In Deutschland gibt es eine historisch gewachsene Vielzahl von unterschiedlichen Trägern in der Jugendhilfe.

1.1 Freie Träger

Freie Träger sind alle nicht öffentliche Organisationen, die Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe wahrnehmen. Dazu gehören Verbände der freien Wohlfahrtspflege, privatgewerbliche Träger, Elterninitiativen und andere Verbände und Vereine. Freie Träger bedürfen einer Anerkennung.

Gesetzlich anerkannt sind

  • Kirchen und Religionsgemeinschaften des öffentlichen Rechts und
  • die Wohlfahrtsverbände (Caritasverband, Diakonisches Werk, Rotes Kreuz, Arbeiterwohlfahrtsverband, Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband, Israelitische Kultusgemeinde).

1.2 Öffentliche Träger

Die öffentlichen Träger der Jugendhilfe sind die durch Landesrecht benannten überörtlichen und örtlichen Träger. Die Leistungsverpflichtungen des SGB VIII richten sich ausschließlich gegen die öffentlichen Träger der Jugendhilfe.

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