Legionellen sind bewegliche Stäbchenbakterien mit einer durchschnittlichen Länge von 2-5 µm und einen Durchmesser von 0,5-0,8 µm. Sie kommen in zahlreichen Arten und Serogruppen weltweit verbreitet in Oberflächenwässern und auch im Grundwasser vor. Daher können sie sich auch in dem von den Wasserwerken gelieferten Trinkwasser befinden und sich vor allem in nicht häufig benutzten Leitungen und Warmwasserbereitern vermehren.

Die Trinkwasserverordnung definiert die "Großanlage zur Trinkwassererwärmung" und sieht differenzierte Regelungen für deren Überwachung im Hinblick auf Legionellen vor. Die Betreiber von Trinkwasser-Installationen, in denen sich eine Großanlage zur Trinkwassererwärmung befindet, müssen, sofern aus dieser Trinkwasser im Rahmen einer ausschließlich gewerblichen Tätigkeit abgegeben wird (z. B. auch in größeren Wohngebäuden), das Trinkwasser routinemäßig alle 3 Jahre untersuchen lassen. Die erste Untersuchung musste bis 31.12.2013 abgeschlossen sein. Meldungen an das Gesundheitsamt sind nötig, wenn der technische Maßnahmenwert für Legionellen überschritten wird.

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