Rz. 6
Die Zahl der Mitglieder setzt der Betriebsrat nach Ermessen per Beschluss fest.[1] Als Mitglieder des Ausschusses kommen nur Betriebsratsmitglieder in Betracht. Der Betriebsrat entscheidet auch, ob der Ausschuss nur für bestimmte Zeit oder für die gesamte Amtsperiode gebildet wird.[2]
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