Rz. 6

Die Zahl der Mitglieder setzt der Betriebsrat nach Ermessen per Beschluss fest.[1] Als Mitglieder des Ausschusses kommen nur Betriebsratsmitglieder in Betracht. Der Betriebsrat entscheidet auch, ob der Ausschuss nur für bestimmte Zeit oder für die gesamte Amtsperiode gebildet wird.[2]

[1] Richardi/Thüsing, § 28 BetrVG Rz. 10.
[2] ErfK/Eisemann, § 28 BetrVG Rz. 3.

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