Exoten werden in großer Zahl als Haustiere gehalten, obwohl sie dafür im Allgemeinen ungeeignet sind. Außerdem erfordert ihre Haltung spezielle Kenntnisse und Erfahrungen, die in vielen Fällen den Tierhalter überfordern. Gesetzliche Regelungen fehlen weitestgehend und nur wenn es sich um ein Tier handelt, das unter den Artenschutz fällt, greift z. B. das Washingtoner Artenschutzabkommen.[1] Auf Bundesebene regeln die Bundesartenschutzverordnung und das Tierschutzgesetz die Mindestanforderungen an die Tierhaltung in Deutschland. Auf Länderebene regeln einige Bundesländer die Haltung von "gefährlichen Tieren".

Unter sog. Exoten versteht man etwa Affen oder Papageienvögel (ausgenommen papageienartige aus Nachzuchten wie Wellen- oder Nymphensittiche), Gift- und Würgeschlangen, Kaimane, Krokodile und andere Echsen sowie Skorpione oder Vogelspinnen. Praktisch alle wild lebenden Exoten sind artenschutzrechtlich geschützt. Ihre Einfuhr nach Deutschland und ihr Besitz sind daher, bis auf wenige Ausnahmen, streng verboten. Außerdem ist eine Anmeldung der Exoten bei der Unteren Naturschutzbehörde Ihrer Stadt oder Gemeinde gesetzlich vorgeschrieben. Dort müssen die Tiere registriert werden. Handelt es sich um ein gefährliches Tier einer wild lebenden Art, muss auch die Genehmigung der Ortspolizeibehörde eingeholt werden, bevor das Tier in Haus oder Wohnung aufgenommen werden darf.

Die Behörde prüft die Zuverlässigkeit und Eignung des Halters sowie die sichere Unterbringung der Tiere in verschließbaren Räumen oder Terrarien. Unterlässt der Halter die notwendigen Vorsichtsmaßnahmen oder lässt er ein solches Tier frei herumlaufen, riskiert er eine Geldbuße bis zu 1.000 EUR (§§ 17, 121 OWiG).

[1] Auf EU-Ebene umgesetzt durch die Verordnung (EG) Nr. 338/97 über den Schutz von Exemplaren wildlebender Tier- und Pflanzenarten durch Überwachung des Handels v. 9.12.1996.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge