Rdn 6

 

Literaturhinweise:

S. die Hinw. bei → Akademischen Heilberufe, Allgemeines, Teil H Rdn 2.

 

Rdn 7

1. Mögliche Folgen strafrechtlicher Ermittlungen/Verurteilungen, die nicht bereits selbst vom Strafgericht verhängt werden, sind:

Widerruf/Rücknahme der Approbation (→ Apotheker, Rücknahme/Widerruf bzw. Ruhen der Approbation, Teil H Rdn 24),
berufsrechtliches Verfahren (→ Apotheker, berufsrechtliches Verfahren, Teil H Rdn 11),
Schließung der Praxis (→ Apotheker, Entziehung der Betriebserlaubnis, Teil H Rdn 20),
Schadensersatzansprüche (→ Apotheker, Schadensersatz des Patienten/Geschädigten, Teil H Rdn 39),
eventuelle hochschulrechtliche Folgen (→ Apotheker, hochschulrechtliche Folgen, Teil H Rdn 21).
 

Rdn 8

2. Die Behörden (die jeweiligen Kammern und die Approbationsbehörden) erhalten gem. Nr. 26 der MiStra bei Tatvorwürfen, die geeignet sind berufsrechtlich von Belang zu sein Mitteilung über den Erlass und den Vollzug eines Haft- oder Unterbringungsbefehls, über die Anordnung eines vorläufigen Berufsverbotes und die Aufhebung, über die Erhebung der öffentlichen Klage und über den Ausgang der oben angegebenen Verfahren.

Siehe auch: → Akademischen Heilberufe, Allgemeines, Teil H Rdn 1 m.w.N. → Apotheker, berufsrechtliches Verfahren, Teil H Rdn 11; → Apotheker, Entziehung der Betriebserlaubnis, Teil H Rdn 20; → Apotheker, hochschulrechtliche Folgen, Teil H Rdn 21; → Apotheker, Rücknahme/Widerruf bzw. Ruhen der Approbation, Teil H Rdn 24; → Apotheker, Schadensersatz des Patienten/Geschädigten, Teil H Rdn 39; → Verwaltungsverfahren, Abrechnung, Teil J Rdn 385.

[Autor] Röth

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