Rdn 2

 

Literarturhinweise:

Dazan/Dann/Erestink, Rechtshandbuch für Ärzte und Zahnärzte, 1. Aufl. 2013

Hänlein/Krause/Schuler, Lehr- und Praxiskommentar SGB V, 4. Aufl. 2012

Heile/Mertens/Pottschmidt/Wandtke, Sammlung von Entscheidungen der Berufsgerichte für Heilberufe-HeilBGE, Stand 2001

Krauskopf, Soziale Krankenversicherung Pflegeversicherung, Stand: Oktober 2014

Laufs/Kern, Handbuch des Arztrechts, 4. Aufl. 2010

Quaas/Zuck, Medizinrecht, 3. Aufl. 2014

Röth, Nebenfolgen strafrechtlicher Verurteilung“, StraFo 2012, 354

Spickhoff, Kommentar zum Medizinrecht, 2. Aufl. 2014

Terbille/Clausen/Schroeder-Printzen, Münchener Anwaltshandbuch Medizinrecht, 2. Aufl. 2013

Ulsenheimer, Arztstrafrecht in der Praxis, 5. Aufl. 2015

Volk, Münchener Anwaltshandbuch Wirtschaftsstrafrecht, 2. Aufl. 2014

Widmaier/Müller/Schlothauer, Münchener Anwaltshandbuch Strafverteidigung, 2. Aufl. 2014

Willems, Das Verfahren vor den Heilberufsgerichten, 1. Aufl. 2009

s.a. die Hinw. bei den u.a. Stichwörtern.

 

Rdn 3

1. Strafrechtliche Ermittlungen/Verurteilungen können für die Angehörigen akademischer Heilberufe weitreichende Folgen außerhalb des Strafrechts haben. Im Großen und Ganzen sind die möglichen Folgen bei strafrechtlichen Ermittlungen/Verurteilungen bei den einzelnen Berufsgruppen ähnlich.

Die folgende Übersicht stellt die möglichen Folgen außerhalb des Strafrechts dar:

 

Übersicht: Folgen außerhalb des Strafrechts für Mitglieder akademischer Heilberufe

 
  Humanmediziner Zahnärzte Veterinärmediziner Apotheker
Widerruf/Rücknahme der Approbation + + + +
Entziehung der Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung (Kassenzulassung)/ Disziplinarmaßnahmen der Kassenärztlichen Vereinigung/ Kassenzahnärztlichen Vereinigung) + +    
Berufsrechtliche Verfahren durch die jeweilige Kammer + + + +
Mögliche Schließung der Praxis       +
Erstattungsverfahren Honorar + +    
Schadensersatzansprüche + + + +
eventuelle hochschulrechtliche Folgen + + + +
 

Rdn 4

2.a) Die Ausführungen hier behandeln folgende akademischen Heilberufe:

Apotheker (→ Apotheker, Allgemeines, Teil H Rdn 5),
Humanmediziner (→ Arzt, Humanmediziner, Allgemeines, Teil H Rdn 42),
Tierärzte (→ Tierarzt, Allgemeines, Teil H Rdn 1204) und
Zahnärzte (→ Zahnarzt, Allgemeines, Teil H Rdn 1332).

b) Für diese Berufsgruppen gilt allgemein (wegen der Einzelh. s. die Ausführungen bei den einzelnen berufsgruppen:

Alle hier behandelten akademischen Heilberufe bedürfen der Approbation. Diese kann bei allen widerrufen/zurückgenommen werden.
Die vertragsärztliche Versorgung (Kassenzulassung) gibt es nur für Humanmediziner und Zahnärzte. Insofern kann auch nur bei diesen beiden Berufsgruppen mit einem Disziplinarverfahren oder der Entziehung der Kassenzulassung gerechnet werden.
Berufsrechtliche Verfahren (in der Regel durch die jeweiligen Kammern angestoßen) sind bei allen vier behandelten Berufsgruppen möglich.
Die Schließung der Praxis ist i.d.R. nur bei Apothekern zu bedenken.
Ein Erstattungsverfahren wegen des Honorars ist insbesondere bei den Humanmedizinern und Zahnärzten durch die KV/KZV zu bedenken.
Schadensersatzansprüche der Patienten bestehen daneben und sind auch möglich.
Etwaige hochschulrechtlicheFolgen (Entziehung eines etwaigen Doktortitels bzw. Professorentitels und der venia legendi) sind ggf. einschlägig soweit der jeweilige Betroffene einen solchen hat.

Siehe auch: → Apotheker, Allgemeines, Teil H Rdn 5 m.w.N.; → Arzt, Humanmediziner, Allgemeines, Teil H Rdn 42 m.w.N.; → Tierarzt, Allgemeines, Teil H Rdn 1204 m.w.N., → Zahnarzt, Allgemeines, Teil H Rdn 1332 m.w.N.; → Ansprüche, Zivilrecht, Ansprüche von Tatbeteiligten gegeneinander, Teil I Rdn 89 m.w.N.; → Verwaltungsverfahren, Abrechnung, Teil J Rdn 385.

[Autor] Röth

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