Rdn 2
Literarturhinweise:
Dazan/Dann/Erestink, Rechtshandbuch für Ärzte und Zahnärzte, 1. Aufl. 2013
Hänlein/Krause/Schuler, Lehr- und Praxiskommentar SGB V, 4. Aufl. 2012
Heile/Mertens/Pottschmidt/Wandtke, Sammlung von Entscheidungen der Berufsgerichte für Heilberufe-HeilBGE, Stand 2001
Krauskopf, Soziale Krankenversicherung Pflegeversicherung, Stand: Oktober 2014
Laufs/Kern, Handbuch des Arztrechts, 4. Aufl. 2010
Quaas/Zuck, Medizinrecht, 3. Aufl. 2014
Röth, Nebenfolgen strafrechtlicher Verurteilung“, StraFo 2012, 354
Spickhoff, Kommentar zum Medizinrecht, 2. Aufl. 2014
Terbille/Clausen/Schroeder-Printzen, Münchener Anwaltshandbuch Medizinrecht, 2. Aufl. 2013
Ulsenheimer, Arztstrafrecht in der Praxis, 5. Aufl. 2015
Volk, Münchener Anwaltshandbuch Wirtschaftsstrafrecht, 2. Aufl. 2014
Widmaier/Müller/Schlothauer, Münchener Anwaltshandbuch Strafverteidigung, 2. Aufl. 2014
Willems, Das Verfahren vor den Heilberufsgerichten, 1. Aufl. 2009
s.a. die Hinw. bei den u.a. Stichwörtern.
Rdn 3
1. Strafrechtliche Ermittlungen/Verurteilungen können für die Angehörigen akademischer Heilberufe weitreichende Folgen außerhalb des Strafrechts haben. Im Großen und Ganzen sind die möglichen Folgen bei strafrechtlichen Ermittlungen/Verurteilungen bei den einzelnen Berufsgruppen ähnlich.
Die folgende Übersicht stellt die möglichen Folgen außerhalb des Strafrechts dar:
Übersicht: Folgen außerhalb des Strafrechts für Mitglieder akademischer Heilberufe
Humanmediziner | Zahnärzte | Veterinärmediziner | Apotheker | |
---|---|---|---|---|
Widerruf/Rücknahme der Approbation | + | + | + | + |
Entziehung der Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung (Kassenzulassung)/ Disziplinarmaßnahmen der Kassenärztlichen Vereinigung/ Kassenzahnärztlichen Vereinigung) | + | + | ||
Berufsrechtliche Verfahren durch die jeweilige Kammer | + | + | + | + |
Mögliche Schließung der Praxis | + | |||
Erstattungsverfahren Honorar | + | + | ||
Schadensersatzansprüche | + | + | + | + |
eventuelle hochschulrechtliche Folgen | + | + | + | + |
Rdn 4
2.a) Die Ausführungen hier behandeln folgende akademischen Heilberufe:
▪ | Apotheker (→ Apotheker, Allgemeines, Teil H Rdn 5), |
▪ | Humanmediziner (→ Arzt, Humanmediziner, Allgemeines, Teil H Rdn 42), |
▪ | Tierärzte (→ Tierarzt, Allgemeines, Teil H Rdn 1204) und |
▪ | Zahnärzte (→ Zahnarzt, Allgemeines, Teil H Rdn 1332). |
b) Für diese Berufsgruppen gilt allgemein (wegen der Einzelh. s. die Ausführungen bei den einzelnen berufsgruppen:
▪ | Alle hier behandelten akademischen Heilberufe bedürfen der Approbation. Diese kann bei allen widerrufen/zurückgenommen werden. |
▪ | Die vertragsärztliche Versorgung (Kassenzulassung) gibt es nur für Humanmediziner und Zahnärzte. Insofern kann auch nur bei diesen beiden Berufsgruppen mit einem Disziplinarverfahren oder der Entziehung der Kassenzulassung gerechnet werden. |
▪ | Berufsrechtliche Verfahren (in der Regel durch die jeweiligen Kammern angestoßen) sind bei allen vier behandelten Berufsgruppen möglich. |
▪ | Die Schließung der Praxis ist i.d.R. nur bei Apothekern zu bedenken. |
▪ | Ein Erstattungsverfahren wegen des Honorars ist insbesondere bei den Humanmedizinern und Zahnärzten durch die KV/KZV zu bedenken. |
▪ | Schadensersatzansprüche der Patienten bestehen daneben und sind auch möglich. |
▪ | Etwaige hochschulrechtlicheFolgen (Entziehung eines etwaigen Doktortitels bzw. Professorentitels und der venia legendi) sind ggf. einschlägig soweit der jeweilige Betroffene einen solchen hat. |
Siehe auch: → Apotheker, Allgemeines, Teil H Rdn 5 m.w.N.; → Arzt, Humanmediziner, Allgemeines, Teil H Rdn 42 m.w.N.; → Tierarzt, Allgemeines, Teil H Rdn 1204 m.w.N., → Zahnarzt, Allgemeines, Teil H Rdn 1332 m.w.N.; → Ansprüche, Zivilrecht, Ansprüche von Tatbeteiligten gegeneinander, Teil I Rdn 89 m.w.N.; → Verwaltungsverfahren, Abrechnung, Teil J Rdn 385.
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