Das Wichtigste in Kürze:

1. Nach Vorbem. 4 Abs. 1 VV RVG gelten für den Pflichtverteidiger grds. die allgemeinen Gebührenvorschriften des RVG für die Vertretung des Mandanten im Strafverfahren.
2. Grundlage des Gebührenanspruchs des Pflichtverteidigers gegen die Staatskasse (§ 55 RVG) und ggf. gegen den Beschuldigten (§ 52 RVG) ist allein die gerichtliche Bestellung.
3. Besonders hinzuweisen ist für den Pflichtverteidiger auf den sog. Längenzuschlag zur HV-Terminsgebühr und die Fragen der Erstreckung (§ 48 Abs. 6 RVG).
4. Die dem Pflichtverteidiger aus der Staatskasse zu gewährende Vergütung wird gem. § 55 RVG auf Antrag vom Urkundsbeamten des Gerichts des ersten Rechtszugs festgesetzt.
5. § 52 RVG räumt dem Pflichtverteidiger einen Gebührenanspruch gegen den Beschuldigten ein.
6. § 58 Abs. 3 S. 1, 2 RVG regelt die Frage, wie Vorschüsse bzw. Zahlungen, die der Pflichtverteidiger vor oder nach seiner Beiordnung vom Beschuldigten oder für diesen von einem Dritten erhalten hat, zu behandeln sind.
7. Für den Pflichtverteidiger von besonderer praktischer Bedeutung ist die Pauschgebühr nach § 51 RVG.
 

Rdn 5

 

Literaturhinweise:

Burhoff, Die Pauschvergütung nach § 99 BRAGO – ein Rechtsprechungsüberblick mit praktischen Hinweisen, StraFo 1999, 261

ders., Neue Rechtsprechung zur Pauschvergütung nach § 99 BRAGO – mit praktischen Hinweisen, StraFo 2001, 119

ders., Pauschvergütung über Wahlverteidigerhöchstgebühr?, AGS 2001, 122

ders., Pauschvergütung des Pflichtverteidigers nach § 99 BRAGO für die Verteidigung des inhaftierten Mandanten, StraFo 2001, 230 = AGS 2001, 219

ders., Umfang der Beiordnung des Pflichtverteidigers im Strafverfahren – Erstreckung nach § 48 Abs. 5 RVG, RVGreport 2004, 411

ders., Der Längenzuschlag auf die Terminsgebühr für den Pflichtverteidiger, RVGreport 2006, 1

ders., Die Pauschgebühr in Straf- und Bußgeldsachen (§§ 42, 51 RVG), RVGreport 2006, 121

ders., Strafverfahren: Terminsgebühr mit Längenzuschlag für den Pflichtverteidiger, RVGprofessionell 2007, 120

ders., Neues zur Erstreckung der Beiordnung und Bestellung nach § 48 Abs. 5 RVG, RVGreport 2008, 129

ders., Die Pauschgebühr des Strafverteidigers nach den §§ 42, 51 RVG, StraFo 2008, 192

ders., Rechtsprechungsübersicht zum RVG betreffend die §§ 42, 51 RVG, StRR 2008, 371

ders., Rechtsprechungsübersicht zu den Teilen 4 – 7 VV RVG aus dem Jahr 2010 – Teil 1, RVGreport 2011, 122

ders., Rechtsprechungsübersicht zu § 14 RVG in Straf- und Bußgeldsachen, RVGreport 2011, 202

ders., Die Rechtsprechung zur Abrechnung im Straf- und Bußgeldverfahren, insbesondere nach den Teilen 4 und 5 VV RVG, in den Jahren 2009 – 2011, StraFo 2011, 249

ders., Vorschuss aus der Staatskasse (§ 47 RVG), RVGreport 2011, 327

ders., Rechtsprechungsübersicht zur Pauschgebühr des Strafverteidigers nach den §§ 42, 51 RVG für die Jahre 2008 – 2011, StraFo 2011, 381

ders., Vorschuss auf eine Pauschgebühr (§ 51 Abs. 1 Satz 5 RVG). RVGreport 2011, 407

ders., Die Abrechnung von Beschwerden in Straf- und Bußgeldsachen, RVGreport 2012, 12

ders., Rechtsprechungsübersicht zum Paragrafen Teil des RVG aus dem Jahr 2011 – Teil 1, RVGreport 2012, 87

ders., Rechtsprechungsübersicht zum Paragrafen Teil des RVG aus dem Jahr 2011 – Teil 2, RVGreport 2012, 137

ders., Was ist nach dem 2. KostRMoG neu bei der Abrechnung im Straf-/Bußgeldverfahren?, VRR 2013, 287 = StRR 2013, 284

ders., Neuerungen für die Abrechnung im Straf-/Bußgeldverfahren nach dem 2. KostRMoG, RVGreport 2013, 330

ders., Die wichtigsten Änderungen und Neuerungen für die Abrechnung im Straf-/Bußgeldverfahren durch das 2. KostRMoG, StraFo 2013, 397

ders., Fragen aus der Praxis zu Gebührenproblemen in Straf- und Bußgeldverfahren aus dem Jahr 2013, RVGreport 2014, 2

ders., Rechtsprechungsübersicht zu den Teilen 4 – 7 VV RVG aus dem Jahr 2013 – Teil 1, RVGreport 2014, 90

ders., Die Rechtsprechung zur Abrechnung im Straf- und Bußgeldverfahren, insbesondere nach den Teilen 4 und 5 VV RVG, in den Jahren 2011 – 2014, StraFo 2014, 137

ders., 10 Jahre RVG – Rückblick und Ausblick zu den Teilen 4 und 5 VV RVG, oder auch: Was man sich noch wünschen könnte, RVGreport 2014, 250

ders., Rechtsprechungsübersicht zur Pauschgebühr des Strafverteidigers nach den §§ 42, 51 RVG für die Jahre 2011 – 2014, StraFo 2014, 279

ders., Erst Wahlanwalt, dann Pflichtverteidiger: Welche gesetzliche Gebühren bekomme ich?, StraFo 2014, 454

ders., Ihr gutes Recht – Verlangen Sie auch von der Staatskasse einen Vorschuss, RVGprofessionell 2014, 158

ders., Rechtsprechungsübersicht zu den Teilen 4 – 7 VV RVG aus dem Jahr 2014 – Teil 1, RVGreport 2015, 122

ders., Rechtsprechungsübersicht zu den Teilen 4 – 7 VV RVG aus dem Jahr 2014 – Teil 2, RVGreport 2015, 162

ders., Rechtsprechungsübersicht zu § 14 RVG in Straf- und Bußgeldsachen, RVGreport 2015, 202

ders., Besonderheiten der Vergütung des Pflichtverteidigers/-beistands im Strafverfahren, RVGreport 2015, 406

Enders, Honorarvereinbarung des Strafverteidigers und spätere Bestellung zum Pflichtverteidiger, JurBüro 2002, 409

Fromm, Die Vergütung des ge...

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