Leitsatz
Stilllegung einer Müllabwurfanlage kann nicht beschlossen werden
Normenkette
§§ 13, 15 WEG
Kommentar
Die Stilllegung eines Müllschluckers bzw. einer Müllabwurfanlage stellt keine Gebrauchsregelung nach § 15 WEG, sondern einen Gebrauchsentzug dar; sie ist mithin einem Mehrheitsbeschluss der Wohnungseigentümer nicht zugänglich. Ein Gebrauchsentzug ist keine Regelung des Gebrauchs nach § 15 WEG, weil diese den Mitgebrauch voraussetzt; ein Gebrauchsentzug ändert jedoch § 13 Abs. 2 WEG ab und hat damit gesetzesändernden Inhalt.
Link zur Entscheidung
OLG Frankfurt/M. v. 30.8.2004, 20 W 440/01, NZM 23/2004, 910OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 30.08.2004, 20 W 440/01
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