(1) Unterlagen, soweit sie keine personenbezogenen Informationen über Betroffene oder Dritte enthalten, dürfen durch öffentliche und nichtöffentliche[2] [Bis 16.06.2021: nicht öffentliche] Stellen in dem erforderlichen Umfang für folgende Zwecke verwendet werden:
1. |
Rehabilitierung von Betroffenen, Vermissten und Verstorbenen, Wiedergutmachung, Leistung nach dem Häftlingshilfegesetz, |
2. |
Schutz des Persönlichkeitsrechts, |
3. |
Aufklärung des Schicksals Vermisster und ungeklärter Todesfälle, |
4. |
Ruhen von Versorgungsleistungen nach dem Versorgungsruhensgesetz sowie Kürzung oder Aberkennung oder Ruhen von Leistungen, auf die das Versorgungsruhensgesetz entsprechende Anwendung findet, |
7. |
Überprüfung der folgenden Personen nach Maßgabe der dafür geltenden Vorschriften und mit ihrer Kenntnis zur Feststellung, ob sie hauptamtlich oder inoffiziell für den Staatssicherheitsdienst tätig waren, soweit es sich nicht um Tätigkeiten für den Staatssicherheitsdienst vor Vollendung des 18. Lebensjahres gehandelt hat:
Bis 16.06.2021:
Bis 16.06.2021:
Bis 16.06.2021:
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