Die Beitragsbemessungsgrenze für die Krankenversicherung beträgt 75 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung (§ 42).
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen