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Jede Eintragung beruht auf einem Beschluss des Handelsgerichts, der erst nach Anmeldung, Prüfung aller Voraussetzungen und Bewilligung derselben erfolgt. Eintragungen erfolgen in slowenischer Sprache. Allenfalls die Firma einer Gesellschaft kann zusätzlich in einer Fremdsprache registriert werden.

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