Rz. 81

Die slowakische Rechtsordnung regelt die nichteheliche Lebensgemeinschaft grundsätzlich nicht. Die in einem gemeinsamen Haushalt lebenden Personen verfügen jedoch über bestimmte Rechte.[19]

Nach dem Arbeitsgesetzbuch sind die Personen, die in einem gemeinsamen Haushalt leben, als Familienangehörige zu betrachten. Daher sind die Arbeitnehmer zur Befreiung von der Arbeit mit Lohnersatz für höchstens einen Tag für die Teilnahme an der Beerdigung einer anderen Person, die zur Zeit des Todes mit ihnen in einem gemeinsamen Haushalt lebte, und für einen weiteren Tag, wenn der Arbeitnehmer für die Beerdigung dieser Personen sorgt, berechtigt (§ 141 Abs. 2 ArbGB).

 

Rz. 82

Die nichteheliche Lebensgemeinschaft ist auch im Erbrecht berücksichtigt. Eine Person, die mit dem Erblasser mindestens ein Jahr vor dem Tod in einem gemeinsamen Haushalt gelebt hat und sich aus diesem Grund um den gemeinsamen Haushalt gekümmert hat, gehört zu den Erben zweiter bzw. dritter Ordnung (§§ 474, 475 BGB).

Gemäß § 706 Abs. 1 BGB wird nach dem verstorbenen Mieter auch die Person, die sich um den gemeinsamen Haushalt mit dem gestorbenen Mieter gekümmert hat, zum Mieter, wenn er/sie mit ihm/ihr in einem gemeinsamen Haushalt mindestens drei Jahre vor dem Tod des Mieters gelebt hat und über keine eigene Wohnung verfügt.

[19] Dies bezieht sich auch auf die gleichgeschlechtlichen Paare.

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