Rz. 71

Auf Unterhaltsansprüche findet in der Europäischen Union seit dem 18.6.2011 die Verordnung (EG) Nr. 4/2009 über die Zuständigkeit, das anwendbare Recht, die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen und die Zusammenarbeit in Unterhaltssachen Anwendung. Nach Art. 15 dieser Verordnung bestimmt sich das auf Unterhaltspflichten anwendbare Recht für die EU-Mitgliedstaaten, die durch das Haager Protokoll vom 23.11.2007 über das auf Unterhaltspflichten anzuwendende Recht gebunden sind, nach jenem Protokoll.

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