Rz. 50
Mit der Anmeldung sind die Originale der Urkunden, auf die sich die Anmeldung bezieht, bzw. deren amtlich beglaubigte Abschriften oder Kopien bei der Agentur für das Handelsregister einzureichen (Art. 6 des Gesetzes über das Registrierungsverfahren der Agentur für das Handelsregister).
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