Rz. 8
Die AO enthält folgende Verfahrensvorschriften zur Haftung und Duldung:
§ 76 AO: | Absehen von der Geltendmachung der Sachhaftung für Zölle und Verbrauchsteuern beim Abhandenkommen von Waren, ihrer Aufnahme in einen Herstellungsbetrieb oder Zuführung zur Zollbehandlung. |
§ 191 AO: | Regelung über den Erlass von Haftungs- und Duldungsbescheiden bei Haftung oder Duldung kraft Gesetzes einschließlich detaillierter Regelung der Festsetzungsfrist und andere Ausschlussgründe. |
§ 192 AO: | Verfahrensregelung für vertraglich übernommene Haftung durch Verweisung auf Vorschriften des bürgerlichen Rechts. |
§ 219 AO: | Regelung der Zahlungsinanspruchnahme im Verhältnis des Haftenden zum Steuerschuldner. |
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