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Im Einzelnen enthält die AO folgende materiell-rechtlichen Haftungs- und Duldungsvorschriften:

 
§ 69 AO: Haftung der Vertreter und gleichgestellter Personen, die unter §§ 34, 35 AO fallen, bei grob schuldhafter Pflichtverletzung.
§ 70 AO: Haftung des vertretenen Nichtsteuerschuldners.
§ 71 AO: Haftung des Steuerhinterziehers und Steuerhehlers.
§ 72 AO: Haftung bei Verletzung der Pflicht zur Kontenwahrheit nach § 154 Abs. 1, 3 AO.
§ 73 AO: Haftung der Organgesellschaft bei Organschaftsverhältnissen (KSt, GewSt, USt).
§ 74 AO: Haftung des Eigentümers von Gegenständen bei wesentlicher Beteiligung am nutzenden Unternehmen.
§ 75 AO: Haftung des Übernehmers eines Unternehmens oder gesondert geführten Betriebes im Ganzen.
§ 76 AO: Sachhaftung verbrauchsteuer- oder zollpflichtiger Waren.
§ 77 AO: Duldung der Vollstreckung in das Vermögen bei Zahlungspflichten und öffentlichen Lasten auf Grundbesitz.

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